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Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 2: Gewerbesteuer

Selbstständig machen

Eines gleich vorweg: Wenn du als Freiberufler oder vergleichbarer Selbstständiger arbeitest, brauchst du dich um die Gewerbesteuer überhaupt nicht zu kümmern. Wie der Name schon sagt, verlangt das Finanzamt die Gewerbesteuer nur von Gewerbebetrieben.

Tipp: Falls dir der Unterschied zwischen freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeiten und einem Gewerbebetrieb nicht klar ist, lohnt sich ein Blick auf den invoiz-Grundlagenbeitrag „Freiberufler oder Gewerbetreibender: Wie bist du unterwegs?“. Da die Status-Unterscheidung bei manchen Berufen und Branchen schwierig und umstritten ist, besprichst du die Details am besten mit deinem Steuerberater. Oder du fragst bei deinem Berufsverband nach!

Dein Finanz- und Rechnungstool

Du hast dich mit einem Gewerbe selbstständig gemacht?

Dann kommt neben der Einkommen- und Umsatzsteuer weitere Steuerbürokratie auf dich zu.

Zum Glück halten sich die finanziellen Nachteile der Gewerbesteuerpflicht aber häufig in Grenzen. Möglicherweise musst du gar keine Gewerbesteuer zahlen. Falls doch, wird die gezahlte Gewerbesteuer ganz oder größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die wichtigsten Gewerbesteuer-Infos auf einen Blick:

Das ist eine gute Nachricht: Zwar stellt die Gewerbesteuer seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr dar. Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 Prozent wird die gezahlte Gewerbesteuer seitdem aber in voller Höhe auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet!

Gewerbesteuer-Rechenbeispiel

Anlass zur Panik besteht jedenfalls nicht: Die finanzielle Gesamtbelastung aus Einkommensteuer und Gewerbesteuer ist bei den meisten Gewerbetreibenden überschaubar. Echte finanzielle Nachteile ergeben sich durch die Gewerbesteuerpflicht für Unternehmen aus Städten und Gemeinden mit einem Hebesatz von über 380 Prozent.

So rechnet das Finanzamt:

Ausgangspunkt: Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

= vorläufiger Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)

= Gewerbeertrag

= Gewerbesteuer-Messbetrag

= fällige Gewerbesteuer

= jährliche Gewerbesteuer-Zahllast

Mal angenommen, du hast 60.000 Euro Gewinn erzielt. Deine Schuldzinsen, Mieten und sonstigen Finanzierungsentgelte lagen unter 100.000 Euro. Andere Hinzurechnungen oder Kürzungen waren auch nicht erforderlich. Dann bleibt nach Abzug des Freibetrags ein Gewerbeertrag von 35.500 Euro. Multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich ein Gewerbesteuer-Messbetrag von 1.242,50 Euro: Abgerundet auf volle 100 Euro bleibt ein Messbetrag von 1.200 Euro.

Die tatsächliche finanzielle Belastung hängt nun vom Gewerbesteuer-Hebesatz an deinem Standort ab:

Du siehst: Die Gewerbesteuerpflicht macht zusätzliche Arbeit – ist aber meistens kein Beinbruch. Apropos zusätzliche Arbeit: Wenn du einen Steuerberater damit beauftragst, kümmert er sich auch um die Gewerbesteuer. Falls du selbst Hand anlegst: Die meisten Steuer- und Buchführungsprogramme unterstützen die für Gewerbesteueranmeldungen und -erklärungen erforderliche Elster-Schnittstelle. Du kannst für die Datenübermittlung ans Finanzamt aber auch die kostenlose amtliche Steuersoftware ElsterFormular oder die Online-Plattform ElsterOnline verwenden.

Noch Fragen?

Was du beim Start in die Selbstständigkeit sonst noch alles beachten solltest und wie das Rechnungstool invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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