Was beim Angebot annehmen zu beachten ist

Moritz Buhl

Ein Angebot annehmen bedeutet, einen Vertrag abzuschließen. Damit bist du an die Bedingungen des Angebots gebunden. Umgekehrt ist auch der Lieferant oder Dienstleister durch die Angebotsannahme vertraglich gebunden. Er muss sich an sein Angebot halten und kann beispielsweise nicht einfach den Preis erhöhen oder die Lieferfrist verschieben.

Angebot annehmen, Vertrag abschließen

Juristisch gesehen ist ein Angebot eine einseitige Willenserklärung. Es bekundet die Bereitschaft zum Vertragsabschluss.

  • Angebote einholen heißt, nach Vertragsangeboten zu fragen.
  • Ein Angebot anzunehmen bedeutet, dass der entsprechende Vertrag mit den vereinbarten Regelungen zustande kommt.

Übrigens kann auch der Kunde ein Angebot zum Kauf oder zur Bestellung machen. Dann hat der Lieferant oder Dienstleister die Wahl, das Angebot anzunehmen.

Was genau vereinbart wurde, darüber kann es schnell Streit geben. Grundsätzlich gelten die Bedingungen, die im Angebot stehen. Deshalb solltest du die Konditionen genau prüfen. Dazu gehören vor allem:

  • Preis und Liefermenge
  • Lieferdatum
  • Zahlungsbedingungen,
  • Skonto oder Rabatt
  • Erfüllungsort und Eigentumsvorbehalt
  • einbezogene AGB

Denn wenn du das Angebot angenommen hast, gilt der Vertrag. Dann musst du dich an die Vereinbarungen halten.

Angebot annehmen – geht das nur schriftlich?

Im Prinzip reicht es, ein Angebot mündlich zu machen. Und man kann ein Angebot auch mündlich annehmen. Das muss man dann allerdings sofort tun. Trotzdem ist es unter Geschäftsleuten in der Regel besser, das Angebot schriftlich anzunehmen.

Das Angebot schriftlich annehmen kannst du mit einem Geschäftsbrief auf Papier, einer E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht. Auch eine SMS, eine PDF-Datei oder ein Fax sind möglich. Dein Name muss allerdings dabei stehen.

Und natürlich muss klar sein, auf welches Angebot du dich beziehst. Damit ist die sogenannte Textform für einen Vertragsabschluss bereits erfüllt.

Per E-Mail Angebot akzeptiert: Vertrag nur in Textform

Manchmal ist es nicht sinnvoll, das Angebot nur mündlich oder in Textform anzunehmen und so einen Vertrag zu schließen. Je nach Auftragsvolumen ist es oft besser, alle Vertragsklauseln genau zu formulieren. Dann hat man einen Vertragstext, der von beiden Seiten eigenhändig auf Papier (Schriftform) oder mit einer elektronischen Signatur („elektronische Form“) unterzeichnet werden kann. Dadurch entsteht mehr Rechtssicherheit.

Unter Umständen fehlen sonst wichtige Regelungen. Oder es gibt Streit, ob das Angebot überhaupt wirksam angenommen wurde.

Angebot annehmen, aber die Bedingungen ändern?

Du willst ein Angebot annehmen, aber dabei die Bedingungen ändern, die im Angebot genannt wurden? Das ist nicht möglich.

Damit machst du stattdessen ein neues Angebot in umgekehrter Richtung. Dein Geschäftspartner kann sich darauf einlassen. Er muss aber nicht.

Umgekehrt ist derjenige, der das Angebot abgegeben hat,  an dessen Bedingungen gebunden. Das gilt zumindest innerhalb einer angemessenen Frist. Bis dahin muss er die von ihm selbst angebotenen Vertragsbedingungen akzeptieren, falls du sein Angebot annimmst. Eine Ausnahme stellen Angebote mit Freizeichnungsklauseln dar, wie zum Beispiel „unverbindlich“ oder „freibleibend“.

Wie lange kann man ein Angebot annehmen?

  • Ein mündliches Angebot muss man sofort annehmen. Später ist der Anbieter nicht mehr daran gebunden.
  • Ein befristetes Angebot ist nur bis zum Ablauf der Frist bindend.
  • Selbst ein Angebot ohne Frist ist nicht unbegrenzt bindend. (Mehr Info: „Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?„)
  • Bei einer Formulierung wie „Angebot freibleibend“, „unverbindliches Angebot“ oder „nur solange Vorrat reicht“ ist der Anbieter selbst nicht an sein Angebot gebunden.

Auftragsbestätigung: Nicht notwendig, aber sinnvoll

Nach dem Annehmen des Angebots kann der Auftragnehmer dir als Kunden eine Auftragsbestätigung schicken.

Allerdings hat die Auftragsbestätigung keine rechtliche Funktion. Das ist ein Unterschied zum Angebot selbst und zum Annehmen des Angebots. Der Vertrag kommt auch ohne Auftragsbestätigung zustande.

Wenn Kunden deine Angebote annehmen

Wenn umgekehrt Kunden Angebote von dir annehmen, kannst du das mit invoiz ganz einfach übernehmen:

  • Dazu wählst du im Bereich „Angebote“ aus der Liste das Angebot aus, um das es geht.
  • Dann klickst du (1) oben auf „Angenommen“.
  • Danach ändert sich der (2) Status des Angebots.

Angebot annehmen markieren mit invoiz (Screenshot)

 

Noch Fragen zu Angeboten?

Angebote: Was du über Angebotsschreiben wissen solltest

Angebotsbindung: Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?

Angebot nachträglich ändern: Geht das überhaupt?

 

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