Vom Netto vom Brutto: So rechnest du richtig!

Moritz Buhl

Es ist ein Kreuz: Bei Brutto-/Netto-Berechnungen kommt es oft zu Denkfehlern und Missverständnissen. Das gilt vor allem dann, wenn Arbeitnehmer sich selbstständig machen und bei ihren Preis- und Honorarüberlegungen (mindestens) vier verschiedene Abzugsebenen berücksichtigen sollen:

  • Umsatzsteuer (Brutto-Verkaufspreis minus Umsatzsteuer = Netto-Verkaufspreis),
  • Einkommensteuer (Brutto-Einkommen minus Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer = Netto-Einkommen nach Steuern),
  • Sozialversicherung (Brutto-Einkommen minus Sozialversicherungsbeiträge = Netto-Einkommen nach Sozialversicherungsabzügen).
    Hinweis: Zwar sind viele Selbstständige und Unternehmer nicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung verpflichtet. Trotzdem muss die Vorsorge für Alter, Unfall, Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bei der Umsatz- und Gewinnplanung unbedingt berücksichtigt werden. Und sei es nur, um das Einkommen aus der Selbstständigkeit halbwegs aussagekräftig mit dem vorherigen oder alternativen Angestelltengehalt vergleichen zu können.
  • Anders als bei Arbeitnehmern müssen sich Selbstständige auch noch um die Gewinnermittlung kümmern: Umsatzerlöse (= Betriebseinnahmen) minus Betriebsausgaben = Einnahmenüberschuss (Gewinn).

Klar: Auf allen Stufen der Brutto-/Netto-Betrachtung stellt der Bruttobetrag eine zusammengesetzte Größe dar. Vom Gesamtbetrag wird etwas abgezogen, sodass eine Nettogröße übrig bleibt. So wie bei den Gewichtsangaben auf Handels-Verpackungen: Bruttogewicht minus Verpackungsgewicht („Tara“) gleich Nettogewicht.

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Die Arbeitnehmerperspektive

Wenn Arbeitnehmer im Vorlauf von Bewerbungsgesprächen oder Gehaltsverhandlungen wissen wollen, wie viel „Netto vom Brutto“ ihnen letztlich bleibt, greifen sie auf einen der vielen Online-Gehaltsrechner zurück. Die vereinen die Einkommensteuer- und Sozialversicherungs-Perspektive: Um vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers zum Nettogehalt zu gelangen, werden …

  • ausgehend vom (1) Monats- oder Jahres-Bruttogehalt
  • die (2) Lohnsteuer (= Einkommensteuervorauszahlungen) und
  • die (3) Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Ergebnis ist
  • das (4) Nettogehalt.

Beim praktischen „Brutto-Netto-Rechner“ der Buhl Data Service GmbH sieht das zum Beispiel so aus:

steuer:Web Gehaltsrechner

Die Selbstständigenperspektive

Du willst wissen, wie viel Umsatz du als Selbstständige/r machen musst, um ein vergleichbares Nettoeinkommen zur Verfügung zu haben? Dann gehst du umgekehrt vor. Das Gegenstück zum „Nettogehalt“ der Arbeitnehmer ist das

benötigte bzw. gewünschte Nettoeinkommen nach Einkommensteuer-Abzügen und Sozialversicherungs-Ausgaben. Der Rechenweg sieht im Prinzip so aus:

  • Gewünschtes Nettoeinkommen
  • plus private Ausgaben für deine soziale Sicherung (Altersvorsorge, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie andere private Vorsorgeaufwendungen)
  • plus Einkommensteuer / Solidaritätszuschlag
  • = Einnahmenüberschuss / Gewinn
  • plus Betriebsausgaben (inklusive Warenbeschaffungen)
  • = Netto-Planumsatz

Den Netto-Planumsatz wiederum verteilst du auf deine Waren und Dienstleistungen, mit denen du den erforderlichen Umsatz erzielen willst. Nachdem du die Umsatzziele deiner verschiedenen Angebotsbestandteile festgelegt hast, teilst du sie durch die Stück- oder Stundenzahl (= „Absatz“). Ergebnis sind deine (Netto-)Warenverkaufspreise und (Netto-)Stundenhonorare.

Umsatzsteuer nicht vergessen?

Erst an dieser Stelle kommt dann die Umsatzsteuer ins Spiel, die du auf deine kalkulierten Warenverkaufspreise und Stundenhonorare aufschlägst. Für Angebote ist der letzte Kalkulationsaufschlag letztlich nur dann von Bedeutung, wenn du Geschäfte mit Endkunden (Verbrauchern) machst. Zwar taucht die Umsatzsteuer auch auf Rechnungen an Geschäftskunden auf. Im B2B-Geschäft spielt er für Auftragsentscheidungen aber in aller Regel keine Rolle, weil Geschäftskunden zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Ausblick

Die verschiedenen Stufen der Brutto-Netto-Kalkulationen sind für Selbstständige zweifellos komplizierter als für Arbeitnehmer. Um eine Raketenwissenschaft handelt es sich gleichwohl nicht. Die einzelnen Schritte einer seriösen Honorarkalkulation werden wir bei nächster Gelegenheit an dieser Stelle genauer betrachten. Stay tuned!

Für Ungeduldige vorab jedoch schon einmal zwei Tooltipps:

  • Mit dem Online-Rechner von de überschlägst du – ausgehend von einem angenommenen Stundensatz – wie hoch dein selbstständiges Netto-Einkommen nach Steuern voraussichtlich sein wird. Um die Steuerprogression und den passenden Steuertarif zu berücksichtigen, werden auch die Einkünfte eines Ehe- oder Lebenspartners abgefragt. Der Stundensatz-Rechner konzentriert sich ansonsten auf betriebliche Aspekte: Private Ausgaben für die soziale Sicherung fließen nicht in die Betrachtung ein.
  • Der Selbstständigen-Rechner geht vom voraussichtlichen Planumsatz aus, um das verfügbare Einkommen zu ermitteln. Durch die optionale Einbeziehung der Gewerbesteuer eignet sich das Tool auch für gewerbliche Unternehmer. Neben den Einkünften eines Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt der Online-Rechner auch Sozialversicherungs-Ausgaben und die Kosten der privaten Lebenshaltung.

Noch Fragen?

Was du beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Steuern und Buchführung sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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Ein Kommentar

  1. Hallo Wiebke,
    super Beitrag. Die Erklärungen zu den Steuern hast du genau auf den Punkt gebracht und die Tools klingen auch gut. Falls man dann doch mal gar nicht mehr weiter weiß, kann man ja jemanden zu Rate ziehen.
    Grüße aus Hannover
    Michael

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