Bis ein kreativer Geistesblitz zum perfekten Produkt gereift ist, investieren Designer, Grafiker sowie Mediengestalter nicht selten eine Menge Zeit und auch Geld. Der Gesetzgeber trägt diesem Aufwand Rechnung, indem er die besondere Beziehung zwischen einem Schöpfer und seinem Werk durch das Urheberrecht schützt.
Dabei giltst du rechtlich als Urheber, wenn du deine eigene und persönliche Idee in eine durch die Sinne erfassbare Form bringen kannst. Das Urheberrecht schützt demnach ausschließlich ein entstandenes Werk und nicht die reine Idee. Was das Urheberrecht und dessen Schutz im Einzelnen für dich bedeuten können, erfährst du in diesem Beitrag.
Geschützte Werke
Unter den Schutz des Urheberrechts können verschiedenste Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst fallen. Dazu zählen unter anderem Gedichte, Computerprogramme, Musik, Fotos, Grafiken sowie Zeichnungen.
Allerdings definiert der Gesetzgeber bestimmte Kriterien, über die ein Werk grundsätzlich verfügen muss. Dazu gehört unter anderem die „persönliche Tätigkeit“, was nichts anderes bedeutet, als dass ein Mensch das Werk geschaffen haben muss. Darüber hinaus muss es sich um die Umsetzung einer Idee handeln, welche sich durch ein besonderes Maß an Kreativität sowie Individualität auszeichnet.
Ob deine Schöpfung die notwendigen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz erfüllt, wird nicht von einer Behörde oder Institution kontrolliert, denn das Urheberrecht bedarf keiner Eintragung in eine Datenbank oder ein Register. Eine Prüfung, ob ein Werk den Ansprüchen des Urheberschutzes genügt, erfolgt daher in der Regel erst, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
Mehr zu den Kriterien des Urheberrechtsschutzes, den Besonderheiten bestimmter Werkarten und den Rechten von Urhebern erfährst du auf dem Ratgeberportal urheberrecht.de.
Rechte der Urheber
Erfüllt dein Werk die zuvor genannten Kriterien und unterliegt somit dem Urheberrecht, räumt der Gesetzgeber dir verschiedene Rechte ein. So erhältst du zu zum Beispiel das Recht auf die Anerkennung der Urheberschaft und kannst entscheiden, wie dein Name im Zusammenhang mit dem Werk angegeben werden soll. Möchte also ein Unternehmen deine Grafik verwenden, kannst du festlegen, wie ein entsprechender Bildnachweis auszusehen hat.
Das von dir geschaffene Werk gilt rechtlich als optimales Ergebnis. Daher ist es anderen untersagt, dieses ohne dein Einverständnis zu verändern. Dieser Schutz vor Entstellung gilt selbst dann, wenn es sich objektiv betrachtet, um eine Verbesserung handeln würde.
Nicht zuletzt soll das Urheberrecht auch sicherstellen, dass du eine angemessene Entlohnung erhältst, wenn Dritte deine Videos, Fotos oder Grafiken verwenden. Daher ist eine Verwertung dieser nur in deinem Einverständnis zulässig. Zu diesem Zweck kannst du – meist gegen eine Gebühr – sogenannte Nutzungsrechte erteilen.
Entstehen deine Werke allerdings im Zuge eines Beschäftigungsverhältnisses, bekommst du dafür in der Regel keine gesonderte Vergütung. Denn in diesem Fall erfolgt die Entlohnung durch dein Gehalt. Entsprechende Regelungen sind meist im Arbeitsvertrag festgehalten.
Schranken des Urheberrechts
Würden die zuvor genannten Rechte uneingeschränkt gelten, würde unsere Welt vermutlich erheblich an ihrer medialen Vielfalt verlieren. Daher beschränkt der Gesetzgeber im Interesse der Allgemeinheit das Urheberrecht und erlaubt unter bestimmten Umständen die Nutzung von Werken ohne das explizite Einverständnis des Urhebers. Zu den bekanntesten Beispielen der Schranken des Urheberrechts zählen die Privatkopie, das Zitat und der Pressespiegel. Allerdings unterliegt auch die Verwendung in diesem Zusammenhang gesetzlichen Rahmenbedingungen. So begrenzt sich die Anzahl von Privatkopien von Tonträgern laut aktueller Rechtsprechung auf sieben Exemplaren.
Verstöße gegen das Urheberrecht
Auch wenn das Urheberrecht dir weitreichende Befugnisse über dein Werk einräumt, lassen sich Rechtsverstöße nicht immer vermeiden. Allerdings hast du das Recht gegen Menschen vorzugehen, die ohne dein Einverständnis deine Werke nutzen. Du kannst also rechtliche Schritte einleiten, wenn jemand dein Foto für seine Internetseite oder deine Komposition als Hintergrundmusik für sein YouTube-Video verwendet.
In der Regel wird bei einer solchen Urheberrechtsverletzung eine außergerichtliche Einigung mithilfe einer Abmahnung angestrebt. Durch dieses Schreiben lassen sich verschiedene Ansprüche durchsetzen. Der Unterlassungsanspruch soll die Wiederholungsgefahr des Rechtsverstoßes verringern. Dafür liegt dem Abmahnschreiben meist eine Unterlassungserklärung bei. Finanzielle Einbußen durch die Urheberrechtsverletzung soll der Anspruch auf Schadensersatz ausgleichen. Für Verstöße im Internet ist insbesondere der Auskunftsanspruch von großer Bedeutung. Denn Täter können ihre Identität im World Wide Web häufig verschleiern, sodass eine Identifizierung nur durch die Rückverfolgung der IP-Adresse möglich ist.
Wie du dich am besten gegen eine widerrechtliche Urheberrechtsverletzung wehren kannst, solltest du gegebenenfalls mit einem fachkundigen Anwalt besprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn deine Existenz von der Veräußerung deiner Werke abhängig ist.
Noch Fragen?
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