Zur Erinnerung: Ein Angebot enthält die Willenserklärung einer Person, mit einer anderen Person unter bestimmten Bedingungen einen Vertrag zu schließen. Stimmt die Gegenseite zu (= zweite Willenserklärung = „Annahme“), kommt der Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen zustande. Der Preis ist damit normalerweise fixiert.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Was ein Kostenvoranschlag ist und wie sich der KVA zum Angebot abgrenzt, zeigen wir dir in diesem Video.
Kostenvorhersage statt Preisversprechen
Der Kostenvoranschlag ist die etwas unpräzisere Spezialform des Angebots: Dabei bekommt der Auftraggeber vor der Bestellung nur einen Anhaltspunkt, wie teuer die gewünschten Arbeiten voraussichtlich werden. Während beim (letzten) Angebot vor der endgültigen Auftragserteilung normalerweise ein verbindlicher Preis für die vom Kunden angefragten Lieferungen oder Leistungen genannt wird, darf der Endpreis auf Grundlage eines Kostenvoranschlags nach oben abweichen.
Sonderfall Werkvertrag
Kostenvoranschläge werden üblicherweise im Vorlauf von Werkverträgen erstellt. Hintergrund: Anders als zum Beispiel beim Dienst- oder Arbeitsvertrag schuldet der Auftragnehmer beim Werkvertrag nicht nur eine bestimmte Leistung, sondern auch den Erfolg dieser Leistung (z. B. die Reparatur eines defekten Fahrzeugs).
Es genügt also nicht, dass der Kfz-Fachmann drei Stunden lang fleißig und hochmotiviert am Fahrzeug schraubt – nach der Reparatur muss der Schaden auch tatsächlich behoben sein. Ist das nicht der Fall, braucht der Besteller den vereinbarten Werklohn nicht zu bezahlen – jedenfalls so lange, bis der gewünschte Erfolg durch Nachbesserungen erreicht ist.
Seriöse Schätzung hilft allen Beteiligten
Wenn die spätere „Abnahme“ eines Werkes ergibt, dass die Arbeiten erfolgreich waren, sind die bis dahin aufgelaufenen Kosten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oftmals nicht auf den Cent genau vorherzusagen. Schon gar nicht durch den Auftraggeber (= „Besteller“). Weil der Kunde nicht einschätzen kann, …
- wie lange der Auftragnehmer für die Reparatur brauchen wird,
- welche Ersatzteile erforderlich sind und
- wie teuer die Reparatur letztlich insgesamt wird,
… kann er einen Kostenvoranschlag verlangen, bevor der Auftragnehmer loslegt. Auch für den Anbieter hat der Kostenvoranschlag Vorteile: Er kann durchschnittliche Erfahrungswerte zugrunde legen, muss Interessenten nicht mit sicherheitshalber veranschlagten Höchstpreisen abschrecken, ist auf seine Angebotskalkulation nicht festgenagelt und hat Luft nach oben.
Inhalte des Kostenvoranschlags
Ein Kostenvoranschlag enthält Informationen über …
- Art und Umfang der für die Erstellung des Werkes erforderlichen Arbeiten,
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten und die damit verbundenen Kosten,
- das erforderliche Material und dessen Kosten sowie
- den voraussichtlichen Termin der Fertigstellung.
Außerdem befristet der Aussteller des Kostenvoranschlags in der Regel die Gültigkeit seines Angebots.
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Gesetzliche Regelungen
Im Werkvertrags-Kapitel des BGB finden Kostenvorschläge in § 632 BGB und § 650 BGB Erwähnung – der Gesetzgeber spricht dort von „Kostenanschlägen“:
Ausdrücklich geregelt sind im BGB nur die folgenden Aspekte des „Kostenanschlags“:
- Der Kostenvoranschlag selbst ist grundsätzlich kostenlos – es sei denn, die Vergütung wurde ausdrücklich vereinbart. (Das geschieht in der Praxis vielfach in Form von Pauschalen, die bei Auftragserteilung auf die spätere Auftragssumme angerechnet werden.)
- Es gibt Kostenvoranschläge mit und ohne Gewähr.
- Stellt sich bei Kostenvoranschlägen heraus, dass die Kosten tatsächlich „wesentlich“ höher sein werden als veranschlagt, muss der Unternehmer den Kunden darüber unverzüglich informieren.
- Der Kunde darf den Werkvertrag daraufhin kündigen.
- Der Unternehmer hat in dem Fall nur Anspruch auf die Vergütung bereits geleisteter Arbeitszeit und Erstattung anderer Auslagen.
Stellt sich die Frage, ab wann von einer „wesentlichen Überschreitung“ des Kostenvoranschlags auszugehen ist.
Was passiert bei Überschreiten des Kostenrahmens?
Wichtig: Anders als bei ausdrücklichen Festpreisangeboten stellt der Kostenvoranschlag lediglich eine seriöse fachmännische Aufwandsschätzung und der damit verbundenen Material- und Arbeitskosten dar. Anspruch auf eine Preis-Punktlandung hast du also nicht!
Im Gesetz finden sich keine Aussagen darüber, ab wann eine wesentliche Überschreitung des Kostenrahmens vorliegt. Aus der Rechtsprechung haben sich jedoch folgende Anhaltspunkte ergeben:
- Eine Überschreitung des veranschlagten Kostenrahmens ist grundsätzlich zulässig.
- Informiert der Unternehmer den Besteller rechtzeitig über drohende Mehrkosten und ist der Besteller damit einverstanden, wird die erhöhte Vergütung fällig.
- Informiert der Unternehmer den Besteller nicht rechtzeitig über Mehrkosten, muss der Kunde trotzdem zahlen, sofern der Endpreis nicht mehr als etwa 10 % bis 20 % über dem Kostenvoranschlag liegt. Diese Größenordnung hat sich im Laufe der Jahre aus der Rechtsprechung herauskristallisiert.
Eine allgemeingültige Obergrenze für absolute oder prozentuale Abweichungen von Kostenvoranschlägen gibt es nicht: Entscheidend sind im Zweifel die Details des Einzelfalls und die Gepflogenheiten der betreffenden Branche. Wenn du selbst mit Kostenvoranschlägen arbeiten willst, holst du dir am besten bei deinem Berufs- oder Branchenverband Informationen darüber, wie andere Selbstständige oder Gewerbebetriebe deiner Branche mit Kostenvoranschlägen umgehen. Du kannst auch bei der lokalen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer nachfragen.
Kostenvoranschlag mit invoiz
Eine spezielle Kostenvoranschlags-Funktion gibt es bei invoiz nicht. Die ist auch nicht nötig: Mit dem Angebotsmodul lassen sich ebenso gut Kostenvoranschläge erzeugen. Die tragen zwar die allgemeine Überschrift „Angebot“, um das es sich bei einem Kostenvoranschlag rechtlich ja auch handelt.
Aber dass du kein Festpreisangebot machst, stellst du ganz einfach im Einleitungstext klar – zum Beispiel Formulierungen wie:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier kommt der versprochene Kostenvoranschlag:“
Wenn du dann unterhalb der Angebotstabelle noch eine Preis-Freizeichnungsklausel einfügst (z. B. „Preisänderung vorbehalten“ oder „Preise freibleibend“), bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite:
Lektüretipp: Wie du diese und ähnliche Anpassungen an Angebotsvorlagen vornimmst, erfährst du im invoiz-Tutorial „Echt easy: So schreibst du mit invoiz professionelle Angebote“.
Noch Fragen?
Was du beim Schreiben von Rechnungen und Mahnungen sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:
- Rechnung schreiben: So geht’s!
- Mahnung schreiben: So geht’s!
- Kleinunternehmerregelung: Was du als Kleinunternehmer wissen musst!
Teste unser Finanz- und Rechnungsprogramm kostenlos auf Herz und Nieren: Einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren – und sofort steht dir der volle Funktionsumfang von invoiz zur Verfügung.