Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer? Eins gleich vorweg: Die Begriffe Umsatzsteuer (USt.) und Mehrwertsteuer (MwSt.) haben dieselbe Bedeutung. Welche Bezeichnung du auf deinen Rechnungen verwendest, spielt keine Rolle. Auf invoiz-Rechnungen findest du zum Beispiel die Abkürzung „MwSt.“:
Und gleich noch eine gute Nachricht: Eine finanzielle Belastung stellt die Umsatzsteuer für die meisten Selbstständigen nicht dar. Getragen wird die Steuer letzten Endes nämlich von den privaten Endverbrauchern. Arbeit macht die Umsatzsteuer aber trotzdem – und das nicht zu knapp. Davon befreit sind nur die sogenannten „Kleinunternehmer“ im Sinne des § 19 UStG. Mehr zu dieser Vereinfachungsregelung kannst du im Crashkurs Kleinunternehmer-Regelung nachlesen.
Für alle anderen gilt: Ob du willst oder nicht, du übernimmst die Aufgaben eines staatlichen Steuereintreibers. Und zu allem Überfluss lädt dir der Fiskus auch noch das Risiko für Fehler beim Steuer-Inkasso auf.
Durchlaufender Posten
Abgesehen davon ist das Umsatzsteuer-Prinzip eigentlich recht einfach:
- Zusätzlich zu deinen Verkaufspreisen und Honoraren stellst du deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung und kassierst sie anschließend ein,
- ziehst von diesen Umsatzsteuereinnahmen deine eigenen betrieblichen Umsatzsteuerzahlungen als „Vorsteuer“ ab und
- überweist die Differenz im Rahmen deiner Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt.
- Hast du ausnahmsweise einmal mehr Vorsteuern gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen, bekommst du eine Erstattung vom Finanzamt.
Ende Mai des Folgejahres ist dann die abschließende jährliche Umsatzsteuererklärung fällig: Darin machst du Angaben über die Summe deiner Nettoumsätze und Umsatzsteuereinnahmen, die Höhe deiner eigenen Vorsteuerzahlungen, deiner bereits geleisteten Vorauszahlungen und erhaltenen Vorsteuererstattungen. Die noch verbleibenden Umsatzsteuereinnahmen überweist du als „Abschlusszahlung“ unaufgefordert ans Finanzamt. Sollte sich ein Vorsteuer-Plus ergeben, erhältst du eine Erstattung. Wenn alles glatt läuft, führt das Verfahren unterm Strich zu einem Nullsummenspiel.
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Richtigen Umsatzsteuersatz beachten!
Der Umsatzsteuersatz liegt in Deutschland seit 10 Jahren bei 19 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dessen Höhe hat sich seit Anfang der 80er Jahre nicht geändert. Begünstigt sind zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Kulturgüter oder auch die Verwertung von Urheberrechten. Schließlich gibt es noch eine ganze Reihe von Steuerbefreiungen (= 0% Umsatzsteuer): Davon betroffen sind unter anderem Heilbehandlungen und Exporte.
Je nach Produkt, Leistung oder Adressat können in ein und derselben Rechnung daher unter Umständen drei verschiedene Steuersätze auftauchen:
Bei invoiz kannst du den passenden Mehrwertsteuersatz direkt in deinen Rechnungen auf Positionsebene (in der Spalte „MwSt.“) eintragen oder ändern. Du hast aber auch die Möglichkeit, den richtigen Steuersatz gleich in der Artikeldatenbank zu hinterlegen:
Mit den Details und Konsequenzen der Unterscheidung zwischen 0%, 7% und 19% Umsatzsteuer beschäftigen wir uns bei nächster Gelegenheit einmal etwas ausführlicher.
Soviel aber schon jetzt: Wenn du unsicher bist, welcher Steuersatz für welche deiner Lieferungen und Leistungen der richtige ist, solltest du dir unbedingt fachlichen Rat holen – zum Beispiel bei einem Steuerberater, bei der IHK oder auch direkt beim Finanzamt. Falls du Mitglied in einem Berufs- oder Branchenverband bist, kannst du auch da nachfragen.
Was bei deinen Ausgangsrechnungen sonst noch zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:
- Pflichtangaben: Die 10 Rechnungs-Gebote,
- Alle Neune: Schritt für Schritt zur Profi-Rechnung mit System und
- Die Textbaustein-Verwaltung in invoiz.
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