Nein, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= USt-IdNr., auch USt-ID genannt) brauchst du als Kleinunternehmer nicht unbedingt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union (EU).
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und juristische Personen hingegen müssen bei innergemeinschaftlichen Geschäften ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Die USt-IdNr. kann bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erspart Umsatzsteuer-Erstattungen
Wenn beide Seiten eine USt-IdNr. vorweisen können, braucht der Lieferant oder Dienstleister keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Wegen der steuerfreien Rechnungen muss auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Dadurch wiederum entfallen die früher üblichen umständlichen Umsatzsteuer-Erstattungen bei …
- innergemeinschaftlichen Lieferungen und
- innergemeinschaftlichen Leistungen
Wichtig: Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf umsatzsteuerfreie Rechnungen von anderen Unternehmern in der EU! Das ist in § 1a Abs. 3 Nr. 1b UStG geregelt.
Obwohl du von der Umsatzsteuer befreit bist, kannst du dir deine USt-IdNr. mitteilen lassen. Für die gibt es nämlich noch eine weitere sinnvolle Einsatzmöglichkeit: Die UStIdNr. ersetzt bei Bedarf die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung.
Hintergrund: Viele Geschäftsleute möchten ihre persönliche Steuernummer ungern auf Ausgangsrechnungen, Briefbögen oder gar im Internet veröffentlichen. Deshalb dürfen Unternehmer beim Rechnung schreiben wahlweise die Finanzamts-Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angeben. Das steht in § 14 Abs.4 Nr.2 UStG:
Um die Eingangsfrage zu beantworten: Falls die Veröffentlichung deiner Steuernummer für dich kein Problem darstellt, kannst du dir als Kleinunternehmer den USt-IdNr.-Antrag sparen. Du bist nicht dazu verpflichtet!
Steuer-Identifikationsnummer beantragen
Wenn du die Umsatzsteuer-ID beantragen willst, erledigst du das im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Gebühren oder sonstige Kosten fallen nicht an. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Bundesland,
- zuständiges Finanzamt,
- Finanzamts-Steuernummer
- Rechtsform des Unternehmens sowie
- Vorname, Name und Geburtsdatum des Steuerpflichtigen (bei Freiberuflern und Einzelunternehmen) – bei allen anderen Rechtsformen die Firma, PLZ und Unternehmens-Standort.
Den ausgefüllten Antrag druckst du aus und schickst ihn per Post an das …
Bundeszentralamt für Steuern
– USt-IdNrn. –
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis
Auf der Website des Bundeszentralamts findest du auch weitere Informationen zur Umsatzsteueridentifikationsnummer. In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis du deine neue Steuer-ID bekommst.
Trotz Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: EU-Einkäufe als Privatperson!
Wenn du dir deine USt-IdNr. mitteilen lässt, solltest du sie bei Einkäufen in anderen EU-Ländern nicht verwenden. Zwar ist das laut § 1a Abs. 4 UStG grundsätzlich zulässig.
Falls du deine USt-IdNr. einsetzt und von EU-Lieferanten umsatzsteuerfreie Rechnungen bekommst, unterliegst du jedoch automatisch der „Erwerbsbesteuerung“. Dann musst du trotz Kleinunternehmer-Regelung …
- eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben,
- dem Finanzamt den Wert deiner steuerfreien Einkäufe im EU-Ausland mitteilen und
- darauf nachträglich die deutsche Umsatzsteuer bezahlen.
Der damit verbundene bürokratische Aufwand lohnt sich nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. Dazu zählen zum Beispiel teure Anschaffungen in Ländern mit deutlich höherem Umsatzsteuersatz.
In den meisten anderen Fällen kaufst du als Kleinunternehmer im Ausland trotz USt-IdNr. besser weiterhin wie eine Privatperson ein. Du bezahlst dann zwar die ausländische Umsatzsteuer. Du ersparst dir aber den ganzen bürokratischen Folgeaufwand.
Noch Fragen?
Was du als Kleinunternehmer sonst noch alles beachten musst und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du unter anderem auf folgenden Seiten:
- Das ist ja einfach: Kleinunternehmer-Rechnung mit invoiz schreiben
- Kleinunternehmerregelung: Alles was du wissen musst!
- Crashkurs: Kleinunternehmerregelung
- Anmeldung als Kleinunternehmer: So funktioniert’s!
- Kleinunternehmer und Kleingewerbe: Was ist der Unterschied?
- Augen auf: Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überwachen!
- Kleinunternehmer: Grenze überschritten – was soll ich bloß tun?
- Rückkehr zur Kleinunternehmer-Regelung? So geht’s!
- Anlage EÜR: Jetzt auch für Kleinunternehmer Pflicht!
- GWG: Sonderregelung für Kleinunternehmer
- Echt, jetzt? Umsatzsteuer-Erklärung trotz Kleinunternehmerregelung?
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