invoiz-Steuerschätzer: Unterm Strich bleibt „Deins“!

Moritz Buhl

Schon gesehen? Auf der Startseite der invoiz-App gibt es jetzt den „Steuerschätzer“: Das smarte Auswertungs-Tool zeigt dir auf einen Blick, was von deinem Umsatz-Kuchen für dich übrig bleibt: Das Finanzamt will sich ja auch ein paar Stücke abschneiden.

Lektüretipp: Ausführliche Infos zum Thema Steuerschätzung in eigener Sache findest du im Beitrag „So behältst du deine Steuerschulden im Blick“.

Vorweg: Der pfiffige Steuerschätzer ist ein alltagstaugliches „Schätz“-Tool. Mit minimalem Aufwand verschafft es dir einen aussagekräftigen Überblick. Warum eine unterjährige Prognose des Netto-Ertrags immer nur eine grobe Schätzung sein kann, erfährst du weiter unten im Abschnitt „So rechnet der Steuerschätzer“.

Kein Mut zur Steuerlücke!

Mal ganz ehrlich: Kannst du aus dem Stand sagen, welcher Teil des Guthabens auf deinem Geschäftskonto dir gehört? Und wieviel du davon bereits dem Finanzamt schuldest? Nur so ganz grob? Wenn nicht: Der invoiz-Steuerschätzer ermittelt auf Basis deiner Geschäftszahlen die Größenordnung der bereits aufgelaufenen Steuerbelastung. Und da kommt so Einiges zusammen:

  • Als Freiberufler musst du Ende des Monats, Vierteljahres oder Jahres deine Umsatzsteuer-Einnahmen ans Finanzamt abführen.
  • Alle drei Monate sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig und nächstes Jahr die Einkommensteuer-Restzahlung auf deinen Gewinn (und sonstige Einkünfte).
  • Bei Gewerbetreibenden kommt noch die Gewerbesteuer dazu.

Der verbleibende Restbetrag nach Steuern heißt beim invoiz-Steuerschätzer schlicht und einfach „Deins“:

Startseite invoiz-Steuerschätzer

Praxistipps: Wenn du mit dem Mauszeiger auf eines der grauen Kuchenstücke zeigst, siehst du, welche Steuerart und welcher Betrag sich dahinter verbirgt. Neben der standardmäßigen Jahresansicht kannst du dir über den Button „Monat“ außerdem eine Monatsauswertung anzeigen lassen.

Prognose-Profil einrichten

Um „Deins“ überschlägig zu ermitteln, braucht die invoiz-App – neben den Angaben aus deinen laufenden Ausgangsrechnungen und Ausgaben – gerade einmal vier Angaben. Die werden von der App beim ersten Aufruf der neuen invoiz-Startseite automatisch abgefragt:

invoiz Steuerschätzer Profilabfrage

  1. Unternehmenstyp: Hier unterscheidet das Rechnungsprogramm zwischen…
    • Kleinunternehmern (die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer abziehen dürfen),
    • Freiberuflern (die keine Gewerbesteuer zahlen müssen),
    • Gewerbetreibenden und Personengesellschaften (die Gewerbesteuer zahlen müssen, aber Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag haben) sowie
    • Kapitalgesellschaften (die Gewerbesteuer zahlen müssen, aber keinen Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag haben).
  2. Unternehmenssitz: Die Angabe über den Standort ist bei Gewerbebetrieben erforderlich, um den „Gewerbesteuerhebesatz“ am Betriebsstandort ermitteln zu können. Je nach Stadt oder Gemeinde fällt die Gewerbesteuer-Belastung sehr unterschiedlich aus
  3. Geschätzter Jahresgewinn (oder Vorjahresgewinn): Auf dieser Grundlage ermittelt die App deinen ungefähren persönlichen …
  4. Einkommensteuersatz: Den wendet die App auf den steuerpflichtigen Gewinn und Gewerbeertrag an. Der Solidaritätszuschlag wird dabei nicht berücksichtigt.

Das war’s auch schon: Per Mausklick oder Fingertipp auf die Schaltfläche „Fertig“ schließt du die Profil-Einrichtung des Steuerschätzers ab.

Praxistipp: Die Profilangaben sind nur einmal erforderlich. Falls du Änderungen an deinem Profil vornehmen willst, kannst du den Eingabedialog auf der invoiz-Startseite aber jederzeit wieder aufrufen. Dafür genügt ein Mausklick auf das Stift-Symbol am oberen rechten Rand der invoiz-Startseite.

invoiz Screenshot

Dein Finanz- und Rechnungsprogramm

So rechnet der Steuerschätzer

Die sechs Ergebniszeilen des Tools kommen folgendermaßen zustande:

invoiz-Steuerschätzer

  1. Im Brutto-Umsatz sind sämtliche Betriebseinnahmen des betreffenden Zeitraums enthalten (= Summe der bezahlten Ausgangsrechnungen – inklusive Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer). Davon abgezogen werden bis zu vier Positionen:
  2. Als Ausgaben berücksichtigt das Programm alle bezahlten Vorgänge im betreffenden Zeitraum, soweit du sie im Bereich „Ausgaben“ erfasst hast. Auch hier handelt es sich um einen Bruttobetrag (= inklusive Vorsteuer).
  3. Mit Umsatzsteuer ist die fällige Umsatzsteuer-Zahllast gemeint. Das ist die Summe der von Kunden eingenommenen Umsatzsteuer minus selbst an Lieferanten und Dienstleister gezahlte Vorsteuer.
  4. Basis der Gewerbesteuer-Belastung bilden der Einnahmenüberschuss (Einnahmen minus Ausgaben), auf den der Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Stadt oder Gemeinde angewendet wird. Feinheiten wie die Ermittlung des genauen Gewerbeertrags (Hinzurechnungen und Kürzungen) bleiben außen vor. Der Gewerbesteuerfreibetrag von Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird dagegen berücksichtigt. Außerdem rechnet der Steuerschätzer die Gewerbesteuerbelastung soweit möglich automatisch auf die Einkommensteuer an.
    (Bei Freiberuflern und anderen nicht gewerbesteuerpflichtigen Selbstständigen bleibt die Zeile „Gewerbesteuer“ leer.)
  5. Basis der Einkommensteuer ist der Einnahmenüberschuss (Einnahmen minus Ausgaben), auf den der im Steuerschätzer-„Profil“ ermittelte Steuersatz angewendet wird. Dabei nutzt die App den allgemeinen Steuertarif. Der „Splittingtarif“ für Verheiratete gehört zu den persönlichen Lebensverhältnissen, die bei der Prognose zunächst unberücksichtigt bleiben.
  6. „Deins“ ist zu guter Letzt alles, was für dich übrig bleibt.
    Wichtig: Falls du im betreffenden Zeitraum Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen geleistet hast, erhöht sich „Deins“ entsprechend. Da die Vorauszahlungen ja nicht als betriebliche Ausgaben gelten, kann der Steuerschätzer sie nicht berücksichtigen.

Ganz gleich, ob mit oder ohne Vorauszahlungen: Dein Stück vom Erlöskuchen ist auf jeden Fall sehr vorsichtig geschätzt. „Deins“ fällt normalerweise deutlich höher aus.

„Deins“ mit Luft nach oben!

Das liegt daran, dass bei der Gewinnermittlung und den Steuererklärungen am Ende des Jahres noch zahlreiche Ausgaben berücksichtigt werden, durch die deine Steuerbelastung unterm Strich sinkt:

  • Bei der Einnahmenüberschussrechnung kommen unter anderem noch die Abschreibungen hinzu.
  • Bei der Gewerbesteuer werden Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt.
  • Über die endgültige Einkommensteuer-Belastung lassen sich im laufenden Jahr ohnehin keine genauen Aussagen machen. Die Einkommensteuer ist eine private Steuer: Deshalb hängt das zu versteuernde Einkommen und der Steuersatz von zahlreichen persönlichen Umständen ab, die gar nichts mit deiner Selbstständigkeit zu tun haben (zum Beispiel Familienstand, Kinderzahl, weitere Einkünfte, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und andere Steuerermäßigungen).

Die Schätz-Tendenz zu deinen Ungunsten schadet aber nicht: Bei der persönlichen Steuerprognose geht es ja nur um eine ganz grobe Hausnummer. Und die ist allemal besser als das „hübsche Sümmchen“ auf dem Geschäftskonto unvorsichtigerweise für Investitionen oder private Konsumausgaben zu verwenden. Um dann früher oder später böse Überraschungen in Form satter Steuernachzahlungen und gefährlicher Zahlungsengpässe zu erleben!

Noch Fragen?

Was in Sachen Steuern und Buchführung sonst noch alles zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

Teste unser Finanz-und Rechnungsprogramm 14 Tage lang kostenlos auf Herz und Nieren: Einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren – und sofort steht dir der volle Funktionsumfang von invoiz zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert