Was Steuerberater kosten
Was kostet ein Steuerberater? Wie viel darf ein Steuerberater kosten? Grundsätzlich gilt für alle Steuerberater in Deutschland die gleiche „Preisliste“. Sie umfasst die gesamten Leistungen der Steuerberatung:
- die Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten und zum Steuersparen,
- Beratung zu Gründung und Wahl der Rechtsform,
- das Führen von Buchhaltung und Lohnbuchhaltung,
- der Erstellen von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Einnahme-Überschuss-Rechnung,
- das Erstellen und Prüfen von Steuererklärungen für alle Steuerarten, Steuervoranmeldungen
- die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bestimmt, was Steuerberater kosten dürfen. Wie hoch die konkreten Honorare in Euro liegen, steht dort aber nicht.
Dafür ist die Ermittlung der Kosten zu komplex. Außerdem lässt die Vergütungsverordnung viel Spielraum bei der Kostenhöhe. Aber sie schafft zumindest einen allgemeinen Rahmen.
Honorarvereinbarung oder gesetzliche Gebühren
Allerdings kannst du mit dem Steuerberater auch eine Honorarvereinbarung abschließen. Dann können seine Honorare höher liegen als die gesetzlichen Gebühren. Das Vergleichen lohnt sich.
Gebühren, Gegenstandswert, Maximal- und Minimalwert,
Gelten gesetzliche Gebühren, dann hängen die Kosten grundsätzlich von drei Größen ab. Das sind die Gebühren selbst, der Gegenstandswert und der Zehntelwert.
Zunächst einmal legt die Vergütungsvereinbarung für bestimmte Leistungen (Wert-) Gebühren fest. Gebühren sind jedoch keine fixen Euro-Beträge. Die Höhe einer Gebühr ist vielmehr vom sogenannten Gegenstandswert abhängig.
Der Gegenstandswert drückt aus, um welchen Wert es bei einer bestimmten Tätigkeit des Steuerberaters geht. Der Gegenstandswert hängt immer vom konkreten Fall ab. Drei Beispiele:
- Gegenstandswert bei Umsatzsteuer: 10 Prozent der Summe der umsatzsteuerpflichtigen Entgelte (inklusive Reverse charge), mindestens 8.000 Euro (Umsatzsteuererklärung) bzw. 650 Euro (Umsatzsteuer-Voranmeldung).
- Gegenstandswert bei der Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte): die Summe aller positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro
- Gegenstandswert bei der Erklärung zur Gewerbesteuer: der Gewerbeertrag (ohne Freibetrag oder Gewerbeverlust), mindestens 8.000 Euro
Wenn der Gegenstandswert klar ist, müssen die anfallenden Gebühren ermittelt werden.
Die Vergütungsverordnung umfasst Tabellen:
- zu Beratungsleistungen die Tabelle A , dazu zählen auch Steuererklärungen:
- für Abschlüsse die Tabelle B, dazu gehören Jahresabschlüsse oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung
- bei Buchführungsleistungen die Tabelle C
Sie ordnen einem Gegenstandswert eine Gebühr zu. Dazu nennen sie jeweils die volle Gebühr. Die Beratungstabelle A sieht etwa so aus:
Mindest- und Höchstsätze: Minimaler und maximaler Zehntel-Wert
Für jede Steuerberater-Leistung legt die Vergütungsverordnung einen minimalen und einen maximalen Wert fest. Diese Spanne wird in Zehntel der Maximalgebühr (der vollen Gebühr aus der Tabelle) angegeben.
Für die vorhin genannten Beispiele sind das:
- Umsatzsteuer: 1/10 bis 6/10 einer Gebühr (Umsatzsteuer-Voranmeldung), 1/10 bis 8/10 einer vollen Gebühr (Umsatzsteuererklärung)
- Einkommensteuererklärung: 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr
- Erklärung zur Gewerbesteuer: 1/10 bis 6/10 einer Gebühr
Grundsätzlich soll Dein Steuerberater die Mittelgebühr dieser Spanne als Richtwert nehmen. Ist die Bearbeitung besonders kompliziert, kann er mehr nehmen, bis zum Maximalwert. Das muss er aber begründen können. Ist seine Arbeit besonders einfach, soll er die Spanne nach unten ausnutzen.
Und was kann ein Steuerberater kosten – jetzt mal konkret?
Nehmen wir ein Beispiel. Sagen wir, du willst Deine Umsatzsteuererklärung erstellen lassen. Wie können wir ermitteln, was das Honorar in Euro beträgt?
- Als erstes zählen wir zusammen, wie viel bei Dir an umsatzsteuerpflichtigen Leistungen oder Lieferungen übers Jahr zusammen kam.
Sagen wir, das sind bei Dir 120.000 Euro. Die Verordnung legt im Fall der Umsatzsteuer zehn Prozent davon als Gegenstandswert fest. Gegenstandswert sind also 12.000 Euro. - Gemäß Tabelle A der Vergütungsverordnung entspricht dem ein Betrag von 552 Euro als volle Gebühr (10/10)
- Als „Preisspanne“ erlaubt die Verordnung 1/10 bis 8/10 der vollen Gebühr. Die konkreten Kosten können damit zwischen 55,20 Euro und 441,60 Euro liegen. Die Mittelgebühr beträgt 248,40 Euro.
Dazu kommen natürlich noch die Kosten etwa für die Übernahme der Daten, gegebenenfalls für eine Kontrolle der Buchungen etc.
Außerdem kann Dein Steuerberater Dir in bestimmten Fällen mehr berechnen. Etwa dann, wenn Dein Fall besonders kompliziert ist. Zum Beispiel, weil du viele Geschäfte mit Kunden im Ausland machst. Da kann manchmal Umsatzsteuer anfallen, dann gilt Reverse Charge.
Vielleicht gilt bei Dir für manche Dinge Umsatzsteuerpflicht und für andere nicht. Oder der Steuerberater verlangt mehr Geld, weil Deine Buchführung so chaotisch ist. Das sollte bei der Nutzung von invoiz jedoch ausgeschlossen sein.
Entsprechendes gilt bei den Gebühren für die Einkommensteuererklärung, für den Jahresabschluss oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Höhere oder niedrigere Gebühren sind möglich
Es gibt noch andere Möglichkeiten für abweichende Gebühren.
- Dein Steuerberater kann die gesetzlichen Vorgaben zu den Kosten überschreiten, wenn Ihr das so vereinbart habt. Das muss in Textform geschehen.
- Für bestimmte Leistungen kann der Steuerberater Arbeitszeit (Zeitgebühren) berechnen, zum Beispiel für das Prüfen von Steuerbescheiden. Zeitgebühren greifen auch, wenn sich kein Gegenstandswert bestimmen lässt.
- Oft gelten auch Pauschalgebühren. Zum Beispiel dann, wenn bestimmte Leistungen bei der Übernahme der Buchführung immer wieder anfallen.
- Dein Steuerberater kann seine Auslagen in Rechnung stellen, wenn er zusätzliche Kosten hat. Beispiele sind Dienstreisen oder Recherchen.
Vermittlung durch die Steuerberater-Kammer
Du siehst: Leider gibt es ziemlich komplizierte Vorschriften dazu, was Dich Dein Steuerberater kosten kann. Das macht es schwierig, die Steuerberater-Rechnung auf Fehler zu überprüfen. Immerhin: Die Rechnung des Steuerberaters muss jede Leistung mit Gebühr und Gegenstandswert aufführen.
Wenn du Dich mit einem Steuerberater über die Gebührenrechnung streitest, kann die Steuerberaterkammer weiterhelfen. Sie hat den gesetzlichen Auftrag zur Streitschlichtung. Dazu wurden Schlichtungsstellen eingerichtet. Allerdings ist die Schlichtung für den Steuerberater freiwillig.
Steuerberater kosten Geld
Du fragst Dich jetzt, ob du einen Steuerberater in Anspruch nehmen sollst, oder ob dann hohe Rechnungen drohen? Steuerberater kosten Geld, soviel ist klar. Lohnt sich das für Dich? Brauchst Du überhaupt einen?
Wenn du gerade gegründet hast und bislang Arbeitnehmer warst, musstest du bis jetzt vielleicht nur dein Gehalt oder den Lohn versteuern. Der Arbeitgeber hat jeden Monat die Lohnsteuer abgeführt. Die Einkommensteuererklärung für nichtselbstständige Arbeit hast du wahrscheinlich auch ohne Steuerberater geschafft.
Und das vermutlich auch dann, wenn du außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt hast. Oder wenn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dazukamen.
Steuerpflichten für Selbstständige und Unternehmer
Die Selbstständigkeit bedeutet mehr Verantwortung. Auch in steuerlicher Hinsicht. In manchen Fällen gibt es handelsrechtliche und steuerrechtliche Pflichten. Etwa die Pflicht zur doppelten Buchführung und zu Bilanzen.
Und du musst Dich nicht mehr nur um die Einkommensteuer kümmern. Je nach Art und Größe Deines Unternehmens hast du außerdem mit Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer zu tun.
Und das nicht nur einmal im Jahr. Es geht auch nicht nur um die Erstellung der Steuererklärung. Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann jedes Quartal oder sogar jeden Monat fällig sein. Die Lohnsteueranmeldung ebenfalls.
Zum Glück gibt es invoiz. Damit werden die laufende Buchhaltung, Buchung und Archivierung sehr einfach.
Außerdem hat invoiz eine Schnittstelle zum Austausch mit dem Steuerberater. Das macht vieles einfacher. Und damit auch billiger.
Aber die Frage bleibt:
Können Selbstständige ihre Steuer nicht selbst erledigen?
Die Antwort auf die Frage lautet: Im Prinzip schon, durchaus. Aber eigentlich ist die Frage falsch gestellt.
Sinnvoller ist die Einstiegsfrage: Welche Aufgaben müssen erledigt werden, damit das Finanzamt zufrieden ist? Kannst du alle steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten selbst erfüllen? Und wie viel Aufwand hast du damit?
Ein Freelancer muss grundsätzlich nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen. Das ist vergleichsweise einfach. Komplizierter wird es, wenn ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang erforderlich ist. Oder wenn Steuerarten wie Gewerbesteuer dazukommen.
Entsprechendes gilt für die Umsatzsteuer. Kleinunternehmer müssen sich darum keine Sorgen machen. Und selbst bei Umsatzsteuerpflicht: Eine einfache Umsatzsteuervoranmeldung bekommst du wohl selbst hin. Jedenfalls, wenn es um unkomplizierte Geschäftsvorfälle geht.
Wenn allerdings laufend grenzüberschreitende Geschäfte anfallen, wird es schwieriger. Oder wenn Dir der richtige Umsatzsteuersatz immer wieder unklar ist.
Mit anderen Worten: Sobald es kompliziert wird, sparst du vermutlich Zeit mit einem Steuerberater. Den kannst du im Zweifel fragen. Außerdem haftet der für seine Beratung. Und du kannst die Kosten für die geschäftliche Steuerberatung (ohne den privaten Teil) als Betriebskosten von der Steuer absetzen.