Mahnbescheid

Gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage?

Hat das außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum gewünschten Erfolg geführt, ist der gerichtliche Mahnbescheid ein möglicher nächster Schritt. Der Vorteil eines gerichtlichen Mahnverfahrens besteht darin, dass der Gläubiger ohne den Aufwand einer Klage einen Vollstreckungstitel erwirken kann. Das gerichtliche Mahnverfahren ist schneller und kostengünstiger als eine Klage. Es bietet sich insbesondere dann als Maßnahme an, wenn nicht davon auszugehen ist, dass der Schuldner gegen den Erlass des Mahnbescheids Widerspruch einlegt.

Wie beantragt man einen Mahnbescheid?

Dazu muss der Gläubiger beim zuständigen Mahngericht, das meist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts am Wohnsitz bzw. Firmensitz des Gläubigers ist, einen Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheids stellen. Antragsformulare und Ausfüllhilfen sind bei den Amtsgerichten sowie online unter www.online-mahnantrag.de zugänglich. Unter anderem müssen die Höhe und die Bezeichnung der Forderung angegeben werden, allerdings wird keine Begründung verlangt, denn ob die Forderung des Gläubigers zu Recht besteht, wird vom Gericht nicht geprüft. Basierend auf der Höhe der offenen Forderung werden für den Erlass eines Mahnbescheids Gebühren fällig.

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Was bewirkt ein Mahnbescheid?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und veranlasst den Versand an den Antragsgegner, wie nun in diesem Zusammenhang der Schuldner bezeichnet wird. Falls dieser nicht innerhalb von 14 Tagen dem Mahnbescheid widerspricht, ergeht ein auf dem Mahnbescheid basierender Vollstreckungsbescheid, der im Weiteren für eine Zwangsvollstreckung erforderlich ist.

 

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