Kostenvoranschlag – Mittel zur Einschätzung der voraussichtlichen Kosten
Anhand eines Kostenvoranschlags kann sich ein Kunde einen Überblick darüber verschaffen, zu welchem Preis ein Unternehmer seine Leistungen anbietet und welche Kosten bei der Vergabe eines Auftrags entstehen würden.
Allgemein wird empfohlen, vor der Erteilung eines Auftrags grundsätzlich einen Kostenvoranschlag oder sogar mehrere Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter einzuholen. Ein Unternehmer gibt mit einem Kostenvoranschlag seine Einschätzung des voraussichtlichen Auftragsumfangs mit Kalkulationen des Arbeits-, Material- und Zeitaufwands ab und nennt darauf basierend seinen Preis. Er kann in seinem Kostenvoranschlag auch verschieden umfangreiche Optionen seiner Leistungen auflisten, die sich an unterschiedliche Wünsche und unterschiedlich hohe Budgets anpassen lassen. Für den Kunden wird dadurch ein Preis-Leistungs-Vergleich möglich, durch den schnell ersichtlich wird, welcher Kostenrahmen realistisch und welches der günstigste Anbieter ist.
Welche Angaben ein Kostenvoranschlag enthalten sollte
Der Kostenvoranschlag sollte beispielsweise mittels einer Überschrift eindeutig als Kostenvoranschlag ausgewiesen werden. Eine detaillierte Auflistung und Beschreibung der Art und des Umfangs der Leistungen, eine Einschätzung der erforderlichen Arbeitszeit samt Arbeitskosten und Angaben zum benötigten Material und die Materialkosten sowie bezüglich des Zeitraums, der voraussichtlich zur Erbringung der Leistung notwendig ist, sollte ein Kostenvoranschlag unbedingt enthalten.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht dasselbe wie ein Angebot
Ein Kostenvoranschlag ist mit einem Angebot vergleichbar und hat in der Form viele Bestandteile eines Angebots, er ist jedoch im Gegensatz dazu nicht rechtlich bindend. Während also die in einem Angebot genannten Konditionen bei Zustandekommen eines Vertrags verbindlich gelten und genauso erfüllt werden müssen, gilt ein Kostenvoranschlag nur als Geschäftsgrundlage, was bei der Ausführung einen gewissen Spielraum lässt, beispielsweise eine Abweichung von 15-20 % bei den geschätzten Kosten. Aber auch hier ist auf der sicheren Seite, wer zuvor den Zusatz „Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich.“ hinzugefügt hat. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Änderungen und insbesondere über eine Kostenüberschreitung zu informieren, so dass der Kunde wählen kann, ob er die höheren Kosten bewilligt und das Vertragsverhältnis fortsetzt oder die bis dato erbrachten Leistungen bezahlt und den Vertrag kündigt.
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