Was sind die Voraussetzung für den Status als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer gelten alle selbstständigen oder gewerblich Tätigen mit geringen Jahresumsätzen, die die Kleinunternehmerregelung von § 19 Abs. 1 UStG für ihr Unternehmen in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Statusbewilligung als Kleinunternehmer ist, dass der Jahresumsatz inklusive der regulären Umsatzsteuer bestimmte Grenzen nicht überschreitet (beispielsweise liegt die Umsatzgrenze im Geschäftseröffnungsjahr bei 17.500 Euro und im folgenden Jahr bei voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro). Hierbei ist zu beachten, dass bei diesem Jahreswert tatsächlich der Umsatz gemeint ist und nicht der Gewinn. Wer die Umsatzgrenze in seinem Geschäftsjahr überschreitet, dem entstehen zwar für das laufende Jahr keine Nachteile, aber er verliert den Status als Kleinunternehmer und darf im darauf folgenden Jahr die vereinfachten Umsatzsteuerregelungen nicht mehr für sein Unternehmen nutzen. Er unterliegt dann automatisch der Umsatz-Regelbesteuerung.
Der Status des Kleinunternehmers ist an die Person gebunden, wobei deren gesamte umsatzsteuerpflichtige Einnahmen bei der Einstufung berücksichtigt werden, und so ist es nicht möglich, die Kleinunternehmerregelung auf mehrere Unternehmungen derselben Person anzuwenden.
Die Beantragung des Kleinunternehmer-Status ist ganz leicht
Wer als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzen will, muss den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Dort sind im Abschnitt „7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsatzsteuer“ unter anderem die geschätzten Umsätze für das Gründungsjahr und das Folgejahr anzugeben. Zur Bewilligung des Kleinunternehmer-Status dürfen an dieser Stelle bei der Schätzung der voraussichtlichen Umsätze selbstverständlich die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nicht überschritten werden. Anschließend muss der Fragebogen dann nur noch zur Prüfung und Anerkennung an das Finanzamt geschickt werden.
Übrigens: In unserer invoiz Bibliothek findest du noch weiterführende Informationen zu diesem Thema! 🙂 Einmal hier entlang: „Kleinunternehmerregelung: Was du als Kleinunternehmer wissen mussst“. |
Kleinunternehmer – Welche Vorteile und Nachteile hat das?
Wird der Antrag bewilligt und der Unternehmer als Kleinunternehmer eingestuft, genießt er in Bezug auf das Umsatzsteuerrecht Vorteile, beispielsweise muss er in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, was den Verwaltungsaufwand deutlich erleichtert und auch eine gewisse Zeitersparnis bedeutet. Allerdings wird einem Kleinunternehmer die Vorsteuer nicht erstattet, was sich insbesondere bei größeren Anschaffungen für das Unternehmen als Nachteil erweisen kann. Auch der anfängliche Marktvorteil, die Umsatzsteuer nicht erheben müssen, kann zum Nachteil werden, wenn Kunden dies als Anzeichen dafür werten, der Kleinunternehmer sei professionell nicht kompetent genug. Es empfiehlt sich, genau abzuwägen, ob der Kleinunternehmer-Status tatsächlich sinnvoll ist.
Am besten probierst du die invoiz-Demo gleich aus. Einfach mit E-Mailadresse und Passwort registrieren. Und sofort steht dir der volle Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung.