Was sind Freizeichnungsklauseln?
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Gängige Formulierungen von Freizeichnungsklauseln
Mit anderen Worten: Wer die sofortige Rechtsverbindlichkeit eines Angebotes umgehen will, kann die „Gebundenheit“ ausschließen. Der Ausschluss der Bindung kann sich auf das gesamte Angebot oder einzelne Bestimmungen in einem Vertrag beziehen. Damit ist die Annahme des Angebots an eine bestimmte Bedingung knüpft.
Eben diese Bedingungen werden als Freizeichnungsklauseln bezeichnet. Die Klauseln können sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen:
- befristeter Zeitraum der Bindung (z. B. „Dieses Angebot gilt bis zum …“),
- Angebotspreis (z. B. „Preisänderungen vorbehalten“ oder „Preis freibleibend“) oder auch
- Angebotsmenge und Verfügbarkeit (z. B. „solange der Vorrat reicht“ oder „Lieferung vorbehalten“).
Und: Ein Angebot kann sogar komplett unverbindlich sein (z. B. „Angebot freibleibend“ oder „unverbindliches Angebot“).
Vor- und Nachteile von Freizeichnungsklauseln
Freizeichnungsklauseln sorgen auf Seiten des Anbieters für mehr Sicherheit. Denn Bindung, Erfüllung und Haftung sind damit ganz oder teilweise ausgeschlossen. Wenn der Anbieter die Erfüllung ausschließt, wird das Angebot für Kunden und Interessenten aber auch weniger verlässlich.
Dadurch ist die Offerte weniger attraktiv. Aufträge kommen seltener zustande. Weil nachverhandelt werden muss, ist der Vertragsschluss zudem komplizierter.
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