Ausgabe

Grundbegriff des Rechnungswesens: Ausgabe

‚Ausgabe’ gehört zu den grundlegenden Begriffen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens und bildet zusammen mit seinem Pendant ‚Einnahme’ ein Begriffspaar. Bei Ausgaben und Einnahmen handelt es sich um negative bzw. positive Stromgrößen, die das Geldvermögen bestandsvermindernd oder bestandserhöhend verändern.

Weitere Begriffspaare, die sich auf den Abgang bzw. den Zugang von Vermögenspositionen beziehen und somit also eine Veränderung der verschiedenen Bestandsgrößen bewirken, sind hinsichtlich der Zahlungsmittel ‚Auszahlung’ und ‚Einzahlung’, hinsichtlich des Gesamtvermögens ‚Aufwand’ und ‚Ertrag’ sowie hinsichtlich des betriebsnotwendigen Vermögens ‚Kosten’ und ‚Leistung’ bzw. ‚Erlös’.

In der Umgangssprache werden die Begriffe der negativen Stromgrößen ‚Auszahlung’, ‚Ausgabe’, ‚Aufwand’ und ‚Kosten’ häufig fälschlicher- und verwirrenderweise synonym anstatt ihrer tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Definition entsprechend verwendet und nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Wie diese Begriffe definiert sind und inwieweit sie sich überschneiden und unterscheiden, wird in den jeweiligen invoiz-Lexikoneinträgen erklärt.

Definition: Ausgabe

Ein Abgang vom Bestand des Geldvermögens eines Unternehmens wird als Ausgabe bezeichnet. Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand plus kurzfristige Forderungen minus kurzfristige Verbindlichkeiten zusammen. Eine Ausgabe hat als eine negative Stromgröße eine Bestandsminderung des Geldvermögens zur Folge. Weiter kann von anderer Perspektive her eine Ausgabe als der Gesamtwert der bezogenen Leistungen und Vermögensgegenstände (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) definiert werden.

Ein Unternehmen tätigt Ausgaben in Form von Geld für Sachwerte und Leistungen, die es benötigt, um seine unternehmerische Tätigkeit durchführen zu können. Der Zeitpunkt, wann Zahlungsmittel fließen, spielt dabei keine große Rolle. Allerdings ist im Vergleich zur Auszahlung ist eine Ausgabe von der Definition her weiter gefasst, denn es handelt sich um eine Ausgabe und um eine Auszahlung, wenn eine Ware oder Leistung in bar bezahlt wird, aber auch um eine Ausgabe und nicht um eine Auszahlung, wenn diese auf Rechnung gekauft werden.

Abgrenzung zwischen Ausgabe und Aufwand

Eine Ausgabe ist ein Vorgang, bei dem sich das Geldvermögen eines Unternehmens, das sich aus dem Zahlungsmittelbestand plus Forderungen minus Verbindlichkeiten zusammensetzt, verringert, wohingegen beim Aufwand der Bestand des Gesamtvermögens (Netto-/Reinvermögens) eines Unternehmens abnimmt, und zwar im Sinne eines Verbrauchs an Gütern oder Leistungen innerhalb einer bestimmten Periode.

Eine Ausgabe und ein Aufwand können identisch sein, aber das muss nicht zwangsläufig so sein.

Ausgabe ohne Aufwand (Neutrale Ausgabe)

Eine Ausgabe, die kein Aufwand ist, bzw. eine so genannte neutrale Ausgabe, ist dadurch gekennzeichnet, dass sich zwar durch eine Ausgabe das Geldvermögen verringert, sich durch diese Ausgabe jedoch zugleich das Sachvermögen erhöht, und zwar wertgleich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen eine neue Maschine oder Rohstoffe für seinen Lagerbestand kauft. Die bezogenen Rohstoffe werden also nicht sofort verbraucht oder aber auch Waren werden gekauft, die nicht sofort wiederverkauft werden. Dadurch verringert sich natürlich das Geldvermögen, aber das Nettovermögen wird in solch einem Fall davon nicht berührt.

Ausgabe ist mit Aufwand identisch (Aufwandsausgabe)

Eine Ausgabe stimmt mit einem Aufwand überein, wenn eine bezogene Ware oder Leistung sofort oder noch in derselben Periode im Produktionsprozess verbraucht wird.  Es werden also Waren oder Leistungen gekauft und verbraucht (z.B. beim Bar- oder Zieleinkauf), wodurch sich das Geldvermögen verringert.

Aufwand ohne Ausgabe (kalkulatorischer Aufwand)

Bei einem so genannten kalkulatorischen Aufwand erfolgt eine reine Verminderung des Sachvermögens, wobei das Geldvermögen bei solch einem Vorgang nicht angetastet wird. Dies ist zum Beispiel bei Abschreibungen oder Sachspenden der Fall, oder wenn Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe aus dem Lager entnommen werden.

 

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