Krankenversicherung für Selbstständige: GKV oder PKV?

Moritz Buhl

Bis vor zehn Jahren konnten Selbstständige und Unternehmer theoretisch ganz auf eine Krankenversicherung verzichten. Das riskante Spiel mit dem Feuer ist mittlerweile nicht mehr erlaubt: Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Mehr noch: Wer krankenversichert ist, muss gemäß § 11 SGB XI Abs. 2 obendrein eine Pflegeversicherung abschließen.

Immerhin lässt der Gesetzgeber den meisten Selbstständigen und Gewerbetreibenden noch die Wahl zwischen …

  • einer privaten Krankenversicherung (PKV) und
  • der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Und: Anders als bei Arbeitnehmern besteht die Wahlfreiheit unabhängig von der Einkommenshöhe!

Vorweg: Wenn du bislang als Angestellter Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst und weiterhin freiwillig in der GKV bleiben willst, hast du ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit genau drei Monate lang Zeit, die Entscheidung deiner Krankenkasse mitzuteilen. Wenn die Frist abgelaufen ist, verlierst du den Anspruch, als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert zu sein!

Doch der Reihe nach: Welche Krankenversicherung für dich als Kleinunternehmer geeignet ist, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Beginnen wir mit der guten Nachricht: In manchen Fällen musst du dich als Selbstständige überhaupt nicht um die Krankenversicherung kümmern:

Versicherungsfrei: Nebenberuflich Selbstständige

Was vielen Versicherten nicht bewusst ist: Wer im Hauptberuf als Arbeitnehmer arbeitet, braucht auf Gewinne aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen! Eine ergänzende private Versicherung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Hintergrund: Als Arbeitnehmer bist du ja bereits gegen Krankheitsfolgen versichert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die genaue Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenberuf.

Haupt- oder Nebenberuf?

Hauptberuflich ist eine Erwerbstätigkeit aus Sicht der Sozialversicherungsträger immer dann, wenn sie …

  • von der wirtschaftlichen Bedeutung (Einkommen, Gewinn) und
  • dem zeitlichen Aufwand her

… die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammengenommen deutlich übersteigt.

Bei der Frage, welche Tätigkeit den „Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit“ darstellt, gehen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich von folgenden Annahmen aus (die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Jahr 2018):

  • Wenn du Vollzeit als Arbeitnehmer arbeitest und nebenbei auch selbstständig tätig bist, giltst du als nebenberuflich Selbstständiger. Auf die Höhe deines Gehalts oder deiner Gewinne aus der Selbstständigkeit kommt es dann nicht an.
  • Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer arbeitest und dabei mehr als 1.522,50 Euro verdienst, gilt eine zusätzlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit ebenfalls grundsätzlich als nebenberuflich.
  • Wenn du unter 20 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer arbeitest und weniger als 1.522,50 Euro verdienst, werden zusätzlich ausgeübte selbstständige Tätigkeiten als hauptberuflich eingestuft.
  • Wenn du als Selbstständiger einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst, gilt deine Selbstständigkeit als hauptberuflich – ganz gleich, wie lange du an anderer Stelle als Arbeitnehmer arbeitest und wieviel du dabei verdienst.

Die genannten Arbeitszeiten und Einkommensgrenzen stellen nur Anhaltpunkte dar. Ausschlaggebend ist letztlich immer die Gesamtschau des Einzelfalls. Im Zweifel wird geprüft, welche Tätigkeit die andere(n) Tätigkeit(en) in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen „deutlich überschreitet“. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der betreffende Parameter mehr als 20% größer ist.

Lektüretipp: Ausführliche Informationen bieten die „Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit“ des GKV-Spitzenverbands.

Wichtig: Falls sich herausstellt, dass deine selbstständige Tätigkeit der Hauptberuf ist, musst du dich auch als Selbstständiger um deine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Dein Arbeitgeber kann sich im Gegenzug einen Teil deiner Sozialversicherungsbeiträge sparen.

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Pflichtversichert: Künstler und Landwirte

Wer hauptberuflich selbstständig arbeitet, braucht zwar eine Krankenversicherung – ist aber laut § 5 Abs. 5 SGB V normalerweise nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In Absatz 1 nennt das Gesetz allerdings unter anderem zwei Branchen, für die Ausnahmen gelten:

  • So sind Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für Landwirte,
  • Künstler und Publizisten sind laut Künstlersozialversicherungs-Gesetz über die Künstlersozialkasse (KSK) Zwangsmitglieder in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Versüßt wird diese Pflichtversicherung dadurch, dass die KSK einen 50-prozentigen Arbeitgeberanteil an den Krankenkassenbeiträgen übernimmt. Einen Teil dieses Zuschusses holt sich die KSK über die Künstlersozialabgabe von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen zurück.

Praxistipp: Falls du eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausübst, solltest du unbedingt die Möglichkeit einer KSK-Mitgliedschaft prüfen. Zumal der 50-prozentigen Beitragszuschuss auch für die Rentenversicherungsbeiträge gilt. Ein Selbstläufer ist die Aufnahme in die KSK allerdings nicht: Obwohl es sich um eine Pflichtmitgliedschaft handelt, werden die Anträge sehr gründlich geprüft. Ausführliche Informationen zu den begünstigten Berufsgruppen und den Aufnahmevoraussetzungen findest du auf der Website der Künstlersozialkasse.

Die Unterschiede: PKV oder GKV?

Alle anderen hauptberuflich Selbstständigen haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder aber privat versichern. PKV und GKV unterscheiden sich in Bezug auf Kosten und Leistungen deutlich.

Standard- oder Premium-Leistungen?

Die GKV-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind mittlerweile weitgehend vereinheitlicht. Zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen gibt es daher keine großen Leistungsunterschiede mehr. Die Leistungskataloge privater Krankenversicherungen hängen dagegen vom gewählten Tarif ab: Sie sind oft umfangreicher als die der gesetzlichen Kassen. Außerdem werden Privatpatienten in vielen Arztpraxen und Krankenhäusern bevorzugt behandelt, weil die Mediziner höhere Honorare abrechnen können.

Mindestens ebenso wichtig wie die medizinischen Einzelleistungen ist der abgesicherte Personenkreis:

  • In der GKV ist nicht nur das beitragszahlende Mitglied versichert, sondern auch seine minderjährigen Kinder sowie nicht-berufstätige Ehepartner.
  • In der PKV bezahlst du dagegen für dich selbst und für jedes einzelne Familienmitglied separate Versicherungsprämien!

Die gesetzliche Familienversicherung ist für viele Selbstständige das ausschlaggebende Leistungsargument für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft. Denn entscheidend für die Wahl der passenden Krankenversicherung ist für die meisten Selbstständigen unterm Strich die Kostenseite.

 

GKV: Hohe, aber kalkulierbare Beiträge

GKV-Beiträge sind einkommensabhängig: Die Beiträge freiwillig versicherter Selbstständiger werden auf Grundlage des erzielten Gewinns aus der selbstständigen Tätigkeit ermittelt. Anders als bei Arbeitnehmern berücksichtigen die Kassen bei der Beitragsermittlung von Selbstständigen außerdem …

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden,
  • Gehälter aus nebenberuflichen Beschäftigungsverhältnissen sowie
  • Renten.

Hinzu kommt, dass Selbstständige den Arbeitgeberanteil an den Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen selber tragen müssen.

So rechnet die GKV

Seit Anfang 2018 werden die Beiträge vorläufig festgesetzt. Erst nachdem du deinen Steuerbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr bei deiner Krankenkasse eingereicht hast, bekommst du den endgültigen Beitragsbescheid zugeschickt. Falls du deine tatsächlichen Einnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nachweist, stellt die die Krankenkasse dir rückwirkend der GKV-Höchstbeitrag in Rechnung (s.u.).

Wichtig: Ab 2018 musst du bei Gewinnsteigerungen mit Nachzahlungen rechnen. Beitragserstattungen kommen dagegen viel seltener vor: Denn selbst wenn deine Geschäfte sehr schlecht gelaufen sind, musst du noch relativ hohe KV-Beiträge zahlen. Ungeachtet der tatsächlichen Einkommenshöhe legen die Kassen im Jahr 2018 nämlich folgende Mindesteinkünfte (!) zugrunde:

  • (allgemeiner Beitragssatz) 75 % der „monatlichen Bezugsgröße“:
    045 Euro x 75 % = 2.283,75 Euro x ca. 15 % KV-Beitrag = ca. 350 Euro pro Monat.
  • (Beitragssatz bei Bezug des Gründungszuschusses) 50 % der „monatlichen Bezugsgröße“:
    045 Euro x 50 % = 1.522,50 Euro x ca. 15 % KV-Beitrag = ca. 230 Euro pro Monat.

Hinzu kommt jeweils der Pflegeversicherungs-Anteil von derzeit 2,55 % bis 2,8 %. Die monatliche Gesamtbelastung liegt damit bei mindestens 400 Euro (bei Bezug des Gründungszuschusses: 270 Euro).

Wichtig: Ab 2019 soll die Mindestbemessungsgrenze nach dem Willen der Bundesregierung auf 1.142 Euro sinken. Das sieht das noch nicht verabschiedete GKV-Versichertenentlastungsgesetz (PDF, 150 MB) vor. Der monatliche Mindestbeitrag sinkt dann auf rund 170 Euro. Nimmt man den Pflegeversicherungsbeitrag hinzu, ergibt sich ab kommendem Jahr eine monatliche Mindestbelastung von rund 200 Euro.

Für gutverdienende Selbstständige gilt weiterhin die allgemeine GKV-Beitragsbemessungsgrenze: Die liegt im Jahr 2018 bei 4.425 Euro im Monat. Bei einem Beitragssatz von 15 % ergibt sich eine maximale Belastung von rund 665 Euro. Nimmt man die Pflegeversicherung hinzu, kostet die freiwillige GKV-Mitgliedschaft bis zu 785 Euro.

Verglichen mit den günstigen PKV-Einstiegstarifen ist das zweifellos ein teures „Vergnügen“. Andererseits: Wenn du als Beitragszahler im Rahmen einer Familienversicherung mehrere Personen absicherst, sieht das Preis-Leistungs-Verhältnis schon viel günstiger aus.

Falls du bereits der Generation 50plus angehörst, solltest du außerdem deine Krankenversicherung im Ruhestand im Auge haben. Hintergrund: PKV-Versicherte können nach Vollendung des 55. Lebensjahres normalerweise nicht mehr in die GKV zurückwechseln. Damit ist dann auch der Weg in die vergleichsweise günstige „Krankenversicherung der Rentner“ verbaut.

 

PKV: Prämienpoker für junge Einzelkämpfer

Ganz klar: Wenn du jung, kerngesund, Single und kinderlos bist, kannst du mit dem Wechsel in die private Kranken- und Pflegeversicherung zumindest anfangs viel Geld sparen. Zumal dann, wenn du die gewünschten Leistungen gezielt auf deine Bedürfnisse beschränkst und eine Selbstbeteiligung akzeptierst. Außerdem musst du bereit sein, die Ausgaben für medizinische Behandlungen, Medikamente und andere Leistungen aus der eigenen Tasche vorzustrecken: Die privaten Krankenversicherungen erstatten den Versicherten die Auslagen in der Regel erst auf Antrag.

Anders als bei den GKV-Beiträgen lassen sich verallgemeinerbare Aussagen über die genaue Höhe der individuellen PKV-Prämien nicht machen: Die Aufnahme in eine PKV und deren Tarifkonditionen sind insbesondere abhängig von …

  • dem gewünschten Leistungsumfang,
  • dem Alter und der Höhe von Altersrückstellungen,
  • der persönlichen Krankengeschichte und
  • dem Ergebnis einer Gesundheitsprüfung.

Das Geschlecht darf bei der Prämienermittlung dagegen keine Rolle mehr spielen!

Je nach „Risiko“ können alleinstehende junge Leute eine private Krankenversicherung schon für rund 300 bis 400 Euro pro Monat bekommen. Mit zunehmendem Alter drohen je nach angesparten Altersrückstellungen nach und nach happige Prämienerhöhungen. Gegen Ende der Erwerbstätigkeit können die monatlichen Kosten bereits über 1.000 Euro im Monat erreichen und bei sehr alten Menschen im Laufe des Ruhestandes noch einmal auf das Doppelte steigen!

Fazit

Keine Frage: Gerade in der Gründungsphase reißen die Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge bei vielen Selbstständigen und Kleinunternehmern ein großes Loch in die Kasse. Da wirken die Einsteiger-Angebote

privater Krankenversicherungen ziemlich verlockend. Noch dazu, wenn sie mit der Aussicht auf bessere Leistungen, alternative Heilbehandlungen, freie Arztwahl, bevorzugte Behandlung und kürzere Wartezeiten einhergehen.

Bevor du dich für den Wechsel in die PKV entscheidest, solltest du aber sehr genau überlegen, ob die Entscheidung zu deiner aktuellen und zukünftigen Lebenssituation passt. Wenn du …

  • eine Familie versorgen musst oder mitten in der Familienplanung steckst,
  • bereits eine längere Krankenakte hast und / oder
  • nicht mehr der oder die Jüngste bist,

… wirst du wahrscheinlich besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben sein. Das trifft übrigens für die Mehrheit der Selbstständigen zu: Trotz Wahlfreiheit und gutem Ansehen der PKV liegt der Anteil der privat versicherten Selbstständigen in Deutschland schon seit Jahren deutlich unter 50%.

Praxistipp: Ganz gleich, ob GKV oder PKV: Im Laufe der Jahrzehnte gehen die Gesamtausgaben für die Gesundheitsvorsorge in die Zehn- bis Hunderttausende! Grund genug, die Entscheidung für den passenden Versicherungstarif sehr gründlich zu überlegen. Am besten lässt du dich beraten:

  • Preiswerte und unabhängige Beratungen bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
  • Du kannst dich aber auch an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden: Die auf Individualberatungen spezialisierten Experten sind zur Neutralität verpflichtet und dürfen im Unterschied zu Versicherungsmaklern und -vermittlern keine Versicherungen verkaufen. Sie erhalten auch keine Provisionen von den Versicherungsunternehmen, sondern werden von ihren Mandaten für ihren Aufwand auf Grundlage der Rechtsanwalts-Gebührenordnung bezahlt. Versicherungsberater in deiner Nähe findest du zum Beispiel über die Beratersuche des Bundesverbands der Versicherungsberater.

Noch Fragen?

Was beim Start in die Selbstständigkeit sonst noch alles zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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