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Kleinunternehmer und Kleingewerbe: Was ist der Unterschied?

Brainstormen über Kleinunternehmer und Kleinunternehmen unterscheide

Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind rechtlich gesehen keine Synonyme für „kleines Unternehmen“:

Kleingewerbe oder Kleinunternehmer

Mit anderen Worten:

Außerdem gibt es sehr viele Kleinunternehmer, die überhaupt kein Kleingewerbe betreiben. Denn Freiberufler und ähnliche Selbstständige gelten per Definition nicht als Gewerbetreibende.

Deshalb sind sie auch keine Kleingewerbetreibende. Und zwar auch dann, wenn sie nur geringfügige Umsätze und Gewinne erzielen. Freiberufler mit niedrigen Umsätzen können dagegen sehr wohl Kleinunternehmer sein.

Ganz gleich, ob Freiberufler oder Gewerbe: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen sowohl Kleingewerbetreibende als auch Kleinunternehmer abgeben. Damit ermitteln sie ihren Gewinn. Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Zurück zur Umsatzsteuer: Die „Besteuerung der Kleinunternehmer“ ist in 19 UStG geregelt. Demnach giltst du als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, solange …

Vorteile des Kleinunternehmer-Status

Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer hast du einige Vorteile. Du …

Dafür bekommst du andererseits aber auch die von dir gezahlte Umsatzsteuer („Vorsteuer“) nicht vom Finanzamt erstattet. Vorsteuer ist der Umsatzsteueranteil, den du beim betrieblichen Einkauf von Waren und Dienstleistungen bezahlst.

Lektüretipps: Du möchtest Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Dann lohnt sich ein Blick auf unsere Übersichts-Seite „Kleinunternehmerregelung – alles was du wissen musst„.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden ist.

Hintergrund: Gewerbebetriebe gelten grundsätzlich als Kaufleute. Sie müssen die komplizierten kaufmännischen Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten. Es sei denn, dass ihr Unternehmen „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“.

Diese Einschränkung findet sich in § 1 Abs. 2 HGB :

Das bringt eine Menge Erleichterungen. Kleingewerbe …

Wichtig: Kleingewerbetreibende sind zwar keine Kaufleute – als Unternehmer gelten sie aber sehr wohl! In Ausübung deiner gewerblichen Tätigkeit kannst du dich also zum Beispiel nicht auf den Verbraucherschutz berufen. Anspruch auf das 14-tägige Rückgaberecht im Versandhandel hast du nur in deiner Freizeit als Verbraucher.

Kleingewerbe-Pflichten

Die Vorschriften für Kleingewerbetreibende finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung, der Abgabenordnung und anderen Steuer- und Sozialgesetzen. Auch wenn du dir die kaufmännischen Feinheiten sparen kannst, kommt bei der Gründung eines Kleingewerbes einiges auf dich zu:

Hinzu kommt die Gewerbesteuer: Wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet,  zahlen auch kleine Gewerbebetriebe Gewerbesteuer. Die rechnet das Finanzamt zwar auf die Einkommensteuer an. Um eine zusätzliche finanzielle Belastung handelt es sich meistens trotzdem.

Lektüretipp: Ausführlichere Informationen zum Thema Gewerbesteuer findest du im Blogbeitrag „Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 2: Gewerbesteuer„.

Und was ist, wenn ich ein Kleingewerbe gründe und mein Unternehmen später wächst? Wie lange gelte ich denn als Kleingewerbetreibender?

Kleingewerbe-Kriterien

Die gute Nachricht: Nur wenn du eine Handels- oder Kapitalgesellschaft gründest, musst du dich von vornherein ins Handelsregister eintragen lassen. Dann giltst du auch automatisch als Kaufmann und musst die HGB-Vorschriften beachten.

In allen anderen Fällen kannst du als Einzelunternehmer erst einmal davon ausgehen, dass du bis auf Weiteres ein Kleingewerbe führst. Das gilt auch dann, wenn du dich mit einem Geschäftspartner zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließt.

Die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung entsteht laut § 141 Abgabenordnung frühestens ab

Abgesehen davon wird die Kaufmannseigenschaft in der Gesamtschau anhand verschiedener Kriterien geprüft. Dazu zählen:

Verallgemeinerbare Zahlen oder Grenzwerte für die verschiedenen Aspekte gibt es nicht. Rückwirkende böse Überraschungen musst du zum Glück aber nicht befürchten:

Du hast Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten? Dann du wirst vom Finanzamt ausdrücklich aufgefordert, in Zukunft die kaufmännischen Vorschriften zu erfüllen. Die Umstellung gilt aber erst mit Beginn des Jahres, das auf die Aufforderung folgt!

Doch bevor das passiert, hast du aus steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen wahrscheinlich längst eine „richtige“ Firma gegründet. All das besprichst du am besten mit einem Steuerberater.

Falls du noch keinen hast, lohnt sich ein Blick auf den invoiz-Blogbeitrag „Steuern & Buchführung: Selber machen oder Berater?

Noch Fragen?

Was für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen sonst noch wichtig ist, erfährst du auf folgenden Seiten:

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