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Kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Briefkasten

Klingt harmlos – kann es in sich haben: Wenn dir ein Verhandlungspartner nach Vertragsverhandlungen ein „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ schickt, kommt dadurch unter Umständen ein Vertrag zustande.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Nein, das Geschäftsleben ist kein Haifischbecken, in dem du nur mit äußerstem Misstrauen gegenüber Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Mitarbeitern überleben kannst. Die meisten Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden kommen mit ihren Geschäftspartnern gut aus.

Klar: Streit kommt wie überall im Leben vor. Der führt aber nur in ganz seltenen Ausnahmefällen zu ernsthaften Rechtsstreitigkeiten oder gar existenziellen Bedrohungen. Selbst im B2B-Geschäft musst du nicht damit rechnen, ständig über den Tisch gezogen zu werden!

Deine Rechte und Pflichten bei Vertragsverhandlungen mit anderen Unternehmern solltest du natürlich trotzdem kennen. Dazu zählen auch Handelsbräuche und andere branchentypische Gepflogenheiten. Nicht nur, um böse Überraschungen zu vermeiden: Du kannst sie selbstverständlich auch für deine eigenen Zwecke nutzen.

Handelsbräuche?

Handelsbräuche sind professionelle Gepflogenheiten unter Geschäftsleuten, die der Vereinfachung und Beschleunigung von Vertragsschlüssen und Geschäftsabwicklungen dienen. Verbindliche Wirkung entfalten „die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche“ gemäß § 243 Handelsgesetzbuch zwar nur unter richtigen „Kaufleuten“. So werden die ins Handelsregister eingetragenen Selbstständigen und Unternehmer bezeichnet.

Doch auch alle anderen Unternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die „in größerem Umfang am Geschäftsleben“ teilnehmen, sind gut beraten, geschäftliche Gepflogenheiten zu kennen. Wichtig: Handelsbräuche können sich im Laufe der Zeit verändern oder auch ganz in Vergessenheit geraten:

Praxistipp: Wenn du unsicher bist, ob und wenn ja, welche Handelsbräuche in deiner Branche heutzutage (noch) gelten, fragst du am besten bei deinem Berufs- oder Branchenverband nach oder du wendest dich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer. Da Handelsbräuche nicht eindeutig geregelt sind und sich verändern können, sind die Kammern ohnehin zuständig für die Beobachtung von Verkehrssitten. Im Streitfall liefern sie gutachterliche Stellungnahmen.

Bestätigungsschreiben: Praktisch und folgenreich!

Eine besonders bedeutsame und branchenübergreifend übliche Geschäftspraxis ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben.

Um dessen Funktion zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Ausflug in die Vertragsanbahnung:

Mit anderen Worten: Wenn du Briefe, E-Mails, Fax-Nachrichten oder andere Mitteilungen von Geschäftspartnern erhältst, bist du gut beraten, sie aufmerksam zu lesen und – falls erforderlich – zeitnah und unmissverständlich darauf zu reagieren.

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Abgrenzung zur Auftragsbestätigung

Bei einer klassischen „Auftragsbestätigung“ liegt im Unterschied zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben bereits ein geschlossener Vertrag vor, mit dem beide Seiten einverstanden waren!

In der Praxis ist der Unterschied zwischen dem Bestätigungsschreiben und der Auftragsbestätigung aber oft nur schwer auszumachen: Schließlich kann eine Auftragsbestätigung ja von dem zuvor (vermeintlich) einvernehmlich ausgehandelten Vertrag abweichen: Auch dann solltest du …

Altmodisch, aber wirksam!

Nochmal: Bei einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben handelt es sich keineswegs um den hinterhältigen Versuch, dich über den Tisch zu ziehen. Es ist lediglich ein bewährtes Profi-Instrument, das der Vereinfachung und Beschleunigung im Geschäftsleben dient.

„Diente“ müsste es genau genommen heißen: Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein mussten bei der schriftlichen Kommunikation Postlaufzeiten von mehreren Tagen bis zu einer Woche in Kauf genommen werden. Unter diesen Bedingungen sorgte der Verzicht auf die explizite Zustimmung zu einem Bestätigungsschreiben für spürbar mehr Tempo.

Verglichen damit hält sich der Beschleunigungsvorteil in Zeiten der elektronischen Kommunikation in Grenzen: Heutzutage lassen sich schriftliche Willenserklärungen binnen Sekunden ans andere Ende der Welt und wieder zurück schicken. An der Gültigkeit des einseitigen Bestätigungsschreibens hat das bis jetzt jedoch noch nichts geändert.

Noch Fragen?

Was du beim Schreiben von Angeboten, Rechnungen und Mahnungen sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

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