Wusstest du, dass selbstständige Dienstleister bei Auftraggebern hoch im Kurs stehen? Dass du bei Vertragsverhandlungen eine Menge guter Argumente auf deiner Seite hast? Und warum du selbstbewusst faire Honorare verlangen kannst? Nicht? Dann wechsel‘ doch versuchsweise die Schreibtischseite und betrachte die Angelegenheit mal aus Sicht eines Auftraggebers:
- Du „brennst“ für deine Berufung: Selbstständiges Denken und unternehmerisches Handeln sind für dich selbstverständlich. Im Unterschied zu manchen Festangestellten kannst (und willst) du dir Anspruchsdenken, Trägheit und Dienst nach Vorschrift nicht leisten.
- Als Freelancer bekommst du dein Geld nur für produktive Arbeitszeiten: Bei Arbeitnehmern entsteht der Gehaltsanspruch bereits bei bloßer Anwesenheit – ganz gleich, was sie im Einzelfall tatsächlich geleistet haben.
- Falls du auf Werkvertrags-Basis arbeitest, hat dein Auftraggeber sogar Anspruch auf die Ablieferung des „versprochenen Werks“ – zum Beispiel auf Basis eines Pflichtenheftes. Du trägst das Risiko: Erst wenn der Auftraggeber dein Arbeitsergebnis abgenommen hat, ist dein Entgelt (der „Werklohn“) fällig.
- Anspruch auf bezahlten Urlaub, zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld hast du genauso wenig wie das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Unfällen.
- Um deine laufende Fort- und Weiterbildung kümmerst du dich selbst: Deine Reise- und Weiterbildungskosten bezahlst du aus der eigenen Tasche. Auch die fortbildungsbedingten Ausfallzeiten gehen auf deine Kappe.
- Die erforderliche technische Ausrüstung (zum Beispiel Hard- und Software, Fahrzeug und sonstige Arbeitsmittel) bringst du meist selbst mit.
- Anspruch auf bestimmte Aufträge oder Tätigkeiten hast du nicht: Du erledigst, was zu tun ist.
- Anspruch auf Mitbestimmung haben Freelancer ebenfalls nicht: Betriebs- oder Personalratsinitiativen muss dein Auftraggeber von dir nicht befürchten.
- Folgeaufträge bekommst du nur, wenn dein Auftraggeber zufrieden und weiterhin genug zu tun ist: Kündigungsschutz genießt du nicht.
- Um deine Steuern und Sozialversicherung kümmerst du dich selbst. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung kann sich dein Auftraggeber sparen.
- Nicht zu vergessen: Viel Verwaltungsarbeit machst du auch nicht. Nach getaner Arbeit schreibst du einfach eine Rechnung. Die komplizierte Lohn- und Personalbuchhaltung entfällt bei dir.
Nicht schlecht, oder? Also: Schluss mit der vornehmen (oder ängstlichen) Zurückhaltung. Externe Dienstleister, die professionelles Know-how und geschäftliche Erfahrung einbringen, haben auch Anspruch auf ordentliche Honorare und pünktliche Bezahlung.
Lektüretipp: Wie erfreulich sich die Freelancer-Stundensätze zuletzt entwickelt haben, zeigt die GULP Freelancer Studie 2017 am Beispiel der IT-Branche: Demnach ist der Durchschnittsstundensatz (!) in den letzten fünf Jahren von 79 Euro auf fast 90 Euro gestiegen!
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