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Genehmigungen und Meldepflichten: Muss das sein?

Genehmigungen und Meldepflichten

Lass dich bloß nicht verrückt machen: Die Hürden für Firmengründungen sind in Deutschland zwar ziemlich hoch. Verglichen damit ist der Start in die berufliche Selbstständigkeit ein echtes Kinderspiel.In Deutschland gilt nämlich der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Für die allermeisten selbstständigen Tätigkeiten sind weder Genehmigungen noch Zulassungen erforderlich. Eine einfache Anmeldung reicht völlig. Viele Freelancer brauchen noch nicht einmal einen Gewerbeschein. Doch eins nach dem anderen:

Informelle Testphase: Probier dich aus

Du weißt noch gar nicht, ob du dauerhaft selbstständig arbeiten willst? Du willst bloß mal ein, zwei Testballons als Freelancer starten? Oder hast du zufällig das Angebot bekommen, ein Projekt nebenher „auf Rechnung“ zu erledigen? Dann kannst du dir die Anmeldung bei den Behörden vorläufig ganz sparen. Übernimm‘ den Auftrag, schreib‘ deine Rechnung und freu‘ dich über ein paar Euro nebenbei – fertig.

Dein Business perfekt organisiert – vom Angebot bis zur Rechnung

Beachte dabei aber unbedingt ein paar Hinweise:

Wichtig: Handwerkern ist eine inoffizielle Testphase generell nicht zu empfehlen. Meisterbetriebe und Handwerkskammern reagieren sehr empfindlich auf mögliche Konkurrenz. Handwerkliche Kleinbetriebe sehen sich daher schnell dem Vorwurf der Schwarzarbeit ausgesetzt. Wenn du im Handwerk auf Rechnung arbeiten möchtest, solltest du vorher auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.

Durchstarten: Freiberufler oder Gewerbe?

Du willst deine (Neben-)Tätigkeit auf Dauer ausüben? Dann kommst du um eine Anmeldung nicht herum. Aber keine Sorge: Das schaffst du auch ohne vorherige kaufmännische Ausbildung oder Betriebswirtschaftsstudium. Du musst bloß ein, zwei Formulare ausfüllen.

Ganz wichtig: Bevor du dir den berühmten „Gewerbeschein“ holst, solltest du erst einmal klären, ob du den überhaupt brauchst. Deshalb vorweg ein paar Dinge zu deinem Unternehmer-Status:

Wenn du auf Rechnung arbeitest, giltst du ganz allgemein als „Unternehmer“. Das kannst du in § 14 BGB nachlesen. Aber nicht jeder Unternehmer betreibt automatisch ein „Gewerbe“. Vielmehr unterscheidet das Steuer- und Gewerberecht zwischen Gewerbetreibenden (= Gewerbebetriebe) und Selbstständigen:

Hinweis: Da Freiberufler einige Privilegien genießen, wird um die Abgrenzung zwischen selbstständigen und gewerblichen Tätigkeiten oft gestritten. Du brauchst dir darüber zu Beginn aber keine grauen Haare wachsen lassen: Erstens sind die Unterschiede letztlich geringer als oft behauptet. So wird die gefürchtete Gewerbesteuer ganz oder überwiegend auf die Einkommensteuer angerechnet. Und zweitens fällt sie erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe ins Gewicht. Die Details besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.

Grundsätzlich gilt: Wenn du die Wahl hast, bist du mit dem Selbstständigen-/Freiberufler-Status besser bedient. Und sei es nur, weil dir dann die IHK-Beiträge erspart bleiben. Für klassische Freiberufler gibt es zwar auch eine Kammer-Zwangsmitgliedschaft. Den meisten anderen Selbstständigen bleiben Kammerbeiträge aber erspart. Dazu demnächst an dieser Stelle mehr. Stay tuned!

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