Lass dich bloß nicht verrückt machen: Die Hürden für Firmengründungen sind in Deutschland zwar ziemlich hoch. Verglichen damit ist der Start in die berufliche Selbstständigkeit ein echtes Kinderspiel.In Deutschland gilt nämlich der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Für die allermeisten selbstständigen Tätigkeiten sind weder Genehmigungen noch Zulassungen erforderlich. Eine einfache Anmeldung reicht völlig. Viele Freelancer brauchen noch nicht einmal einen Gewerbeschein. Doch eins nach dem anderen:
Informelle Testphase: Probier dich aus
Du weißt noch gar nicht, ob du dauerhaft selbstständig arbeiten willst? Du willst bloß mal ein, zwei Testballons als Freelancer starten? Oder hast du zufällig das Angebot bekommen, ein Projekt nebenher „auf Rechnung“ zu erledigen? Dann kannst du dir die Anmeldung bei den Behörden vorläufig ganz sparen. Übernimm‘ den Auftrag, schreib‘ deine Rechnung und freu‘ dich über ein paar Euro nebenbei – fertig.
Beachte dabei aber unbedingt ein paar Hinweise:
- Stell‘ deinen Kunden keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) in Rechnung. Das ist erlaubt: Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro brauchst du als „Kleinunternehmer“ keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
- Gib‘ auf der Rechnung deine persönliche Steuernummer an.
- Steuerpflichtig ist dein Nebeneinkommen auch ohne vorherige offizielle Anmeldung: Vergiss also bei deiner nächsten Einkommensteuererklärung nicht, deine Einnahmen als „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ anzugeben. Die Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deinem Testprojekt gehabt hast, darfst du dabei von deinen Einnahmen abziehen.
- Mach‘ während deiner Testphase keine öffentliche Werbung: Das gilt als Hinweis auf dauerhafte „Gewinnerzielungsabsicht“. Ohne Anmeldung beim Gewerbe- oder Finanzamt könnte dir das als Schwarzarbeit ausgelegt werden.
Wichtig: Handwerkern ist eine inoffizielle Testphase generell nicht zu empfehlen. Meisterbetriebe und Handwerkskammern reagieren sehr empfindlich auf mögliche Konkurrenz. Handwerkliche Kleinbetriebe sehen sich daher schnell dem Vorwurf der Schwarzarbeit ausgesetzt. Wenn du im Handwerk auf Rechnung arbeiten möchtest, solltest du vorher auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.
Durchstarten: Freiberufler oder Gewerbe?
Du willst deine (Neben-)Tätigkeit auf Dauer ausüben? Dann kommst du um eine Anmeldung nicht herum. Aber keine Sorge: Das schaffst du auch ohne vorherige kaufmännische Ausbildung oder Betriebswirtschaftsstudium. Du musst bloß ein, zwei Formulare ausfüllen.
Ganz wichtig: Bevor du dir den berühmten „Gewerbeschein“ holst, solltest du erst einmal klären, ob du den überhaupt brauchst. Deshalb vorweg ein paar Dinge zu deinem Unternehmer-Status:
Wenn du auf Rechnung arbeitest, giltst du ganz allgemein als „Unternehmer“. Das kannst du in § 14 BGB nachlesen. Aber nicht jeder Unternehmer betreibt automatisch ein „Gewerbe“. Vielmehr unterscheidet das Steuer- und Gewerberecht zwischen Gewerbetreibenden (= Gewerbebetriebe) und Selbstständigen:
- Zu den (im engeren Sinne) Selbstständigen zählen klassische Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten oder Fotografen). Außerdem gehört dazu die wachsende Anzahl „ähnlicher Berufe“ – das sind zum Beispiel selbstständige IT-Experten, Trainer, Coaches, Designer und ähnliche Freelancer. Die Aufzählung der selbstständigen Tätigkeiten findest du in § 18 EStG. Selbstständige brauchen keinen Gewerbeschein: Es genügt, wenn sie ihr Vorhaben beim Finanzamt anmelden:
Den achtseitigen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ stellen wir demnächst etwas genauer vor. - Alle anderen Unternehmer gelten als Gewerbetreibende. Sie brauchen einen Gewerbeschein. Den bekommst du, nachdem du deine Betriebseröffnung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde „angezeigt“ hast. Das steht in § 14 der Gewerbeordnung. Kostenpunkt einer Gewerbeanmeldung: ca. 25 bis 40 Euro.
Das Finanzamt wird vom Ordnungsamt über deine Gewerbeanmeldung informiert. Vom Finanzamt bekommst du die Aufforderung, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen.
Hinweis: Da Freiberufler einige Privilegien genießen, wird um die Abgrenzung zwischen selbstständigen und gewerblichen Tätigkeiten oft gestritten. Du brauchst dir darüber zu Beginn aber keine grauen Haare wachsen lassen: Erstens sind die Unterschiede letztlich geringer als oft behauptet. So wird die gefürchtete Gewerbesteuer ganz oder überwiegend auf die Einkommensteuer angerechnet. Und zweitens fällt sie erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe ins Gewicht. Die Details besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.
Grundsätzlich gilt: Wenn du die Wahl hast, bist du mit dem Selbstständigen-/Freiberufler-Status besser bedient. Und sei es nur, weil dir dann die IHK-Beiträge erspart bleiben. Für klassische Freiberufler gibt es zwar auch eine Kammer-Zwangsmitgliedschaft. Den meisten anderen Selbstständigen bleiben Kammerbeiträge aber erspart. Dazu demnächst an dieser Stelle mehr. Stay tuned!