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Datenübermittlung ans Finanzamt: Be prepared!

Erstellung einer elektronischen Signatur

Neuerdings müssen alle nicht-buchführungspflichtigen Selbstständigen und Unternehmer ihren Einnahmenüberschuss auf der amtlichen „Anlage EÜR“ ermitteln und anschließend auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. Mehr noch: Die Datenübertragung muss künftig grundsätzlich in „authentifizierter Form“ erfolgen.

Abgabetermin für EÜR und alle anderen betrieblichen und privaten Steuererklärungen ist im Jahr 2018 ein letztes Mal der 31. Mai. Die schon länger angekündigte zweimonatige Fristverlängerung bis Ende Juli greift erstmals im Jahr 2019.

Lektüretipp: Was es mit der „Anlage EÜR“ auf sich hat, kannst du im Beitrag „Anlage EÜR: Jetzt auch für Kleinunternehmer Pflicht!“ nachlesen.

Wichtig: Die Datenübermittlung ans Finanzamt kann dein Steuerberater für dich erledigen. Falls du (noch) keinen Steuerberater hast oder dir die Kosten der Datenübertragung sparen willst, brauchst du ab sofort eine eigene elektronische Signatur. Die ist auch für deine Umsatzsteuervoranmeldungen und alle Steuererklärungen erforderlich. Sogar deine private Einkommensteuererklärung musst du als Selbstständige(r) in Zukunft elektronisch übertragen und signieren!

Elektronische Steuersignatur

Wenn du deine Steuererklärungen selbst erledigen willst, besorgst du dir beim ELSTER-Online-Finanzamt am besten möglichst bald deine elektronische Steuersignatur. Die gebührenfreie Elster-Signatur besteht aus …

Mit diesen Zugangsdaten loggst du dich nicht nur in das Elster-Benutzerkonto ein: Du kannst von dort aus auch direkt deine Steuererklärungen und Voranmeldungen übermitteln und Anträge ans Finanzamt schicken. Die Installation einer separaten Software ist nicht mehr unbedingt erforderlich.

Hinweis: Die Übertragung von Steuerdaten via Internet ist eine sensible Sache. Deshalb wird die Elster-Steuersignatur in einem mehrstufigen Antrags- und Freischaltverfahren vergeben. Wie das abläuft und was dabei zu beachten ist, erfährst du in den nächsten Tagen in unserem illustrierten Step-by-step-Tutorial: Stay tuned!

Mit der Zertifikatsdatei und dem Passwort kannst du die Daten auch mithilfe einer Steuer- oder Buchführungs-Software in authentifizierter Form übertragen. Vorausgesetzt natürlich, die Software oder App verfügt über eine aktuelle Elster-Schnittstelle. Eine Liste passender Programme findest du auf der Elster-Website.

Finanzamts-Tools: „MeinElster“ oder „ElsterFormular“?

Apropos Software: Die Steuerbehörden stellen nach wie vor das kostenlose Windows-Programm ElsterFormular zur Verfügung. Nach dessen Installation werden die Anwender aber aufgefordert, zur Online-Plattform „Mein Elster“ zu wechseln. Funktional gibt es zwischen den beiden Lösungen keinen Unterschied. Lediglich das Eingabeverfahren unterscheidet sich:

So oder so: Deine Angaben werden in jedem Fall den passenden Zeilennummern der amtlichen Steuerformulare zugeordnet.

Wichtig: Die Finanzamts-Tools sind reine Erfassungs- und Übermittlungs-Werkzeuge. Hinweise auf steuerliche Optimierungs-Möglichkeiten oder gar weitergehende Steuer-Spartricks darfst du nicht erwarten. Dafür gibt es bewährte Steuerprogramme wie das WISO steuer:Sparbuch, tax2018 oder steuer:web. Anders als die Elster-Programme sind die zwar nicht kostenlos –bei Preisen zwischen 10 und 30 Euro machen sie sich aber schnell bezahlt.

Noch Fragen?

Was du bei Gewinnermittlung und Steuererklärungen sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:

Teste invoiz kostenlos auf Herz und Nieren: Einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren – und sofort steht dir der volle Funktionsumfang zur Verfügung.

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