Kleinbetragsrechnungen: Jetzt bis 250 Euro zulässig!
Bei einer Kleinbetragsrechnung ist das Finanzamt großzügiger. Einige der sonst üblichen Rechnungs-Pflichtbestandteile müssen nicht enthalten sein. Auf diese Weise erleichtert der Gesetzgeber Alltagsgeschäfte. Beispiel: Standardmäßig muss eine Rechnung unter anderem den Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers enthalten. Beim Verkauf…