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Anmeldung als Kleinunternehmer: So funktioniert’s!

Anmeldung als Kleinunternehmer

Die Anmeldung als Kleinunternehmer ist keine Raketenwissenschaft. Vorab ein paar Basisinformationen, wann du für das Finanzamt bei der Umsatzsteuer Kleinunternehmer bist. Bei der Kleinunternehmer-Regelung handelt es sich um eine Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts.

Denn die Regelung findet sich in § 19 UStG. Sie gilt für Unternehmer deren Umsätze im Vorjahr bis zu 22.000 Euro betragen. Im jeweils laufenden Jahr dürfen Kleinunternehmer voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen.

Wichtig:

Lektüretipp: Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind nicht gleichbedeutend. Mehr dazu erfährst du im invoiz-Blogbeitrag „Kleinunternehmer und Kleingewerbe: Was ist der Unterschied?

Deine Vorteile: Anmeldung als Kleinunternehmer

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, kannst du dir die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt sparen. Weil deine Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten. Im Gegenzug verzichtest du aber auch auf die Erstattung der Vorsteuer. Die Vorsteuer ist der Umsatzsteueranteil deiner geschäftlichen Einkäufe.

Nicht ganz so bekannt sind folgende Aspekte:

Mit Ausnahme einiger Umsatzsteuer-Bestimmungen gelten für Kleinunternehmer dieselben steuerlichen und sonstigen rechtlichen Vorschriften wie für alle anderen Unternehmer! Das betrifft auch die Meldepflichten. Die haben wir für dich unter der Überschrift „Genehmigungen und Meldepflichten: Muss das sein?“ zusammengefasst.

Zeile für Zeile zur Anmeldung als Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Lediglich beim „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ gibt es für Kleinunternehmer auf Seite 6 im Abschnitt „7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“ eine Besonderheit:

Hier machst du die folgenden Angaben:

Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Umsätze von Kleinunternehmern sind nicht steuerfrei! Die Umsatzsteuer wird bloß „nicht erhoben“.

Du verkaufst umsatzsteuerfreie Waren und / oder Dienstleistungen? Zum Beispiel im Bereich der Medizin oder Bildung? Dann werden diese Umsätze nicht auf die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze angerechnet. Die dazugehörigen Angaben machst du auf dem Finanzamts-Fragebogen im Abschnitt 7.5.

Außerdem trägst du in Abschnitt 7.6. den Steuersatz ein, der für deine Dienstleistungen und / oder Produkte gilt. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass du den Regelsteuersatz von 19 % anwendest.

Du erbringst Leistungen, die dem „ermäßigten Steuersatz“ von 7 % unterliegen? Dann gibst du „Art des Umsatzes / der Tätigkeit“ in Zeile 147 an.

Lektüretipp: Ausführlichere Informationen zu diesem Thema bietet der invoiz-Blogbeitrag „Welcher Steuersatz gilt? 0%, 7 % oder 19 %?

Du willst noch mehr zum Thema Kleinunternehmer und der Kleinunternehmerregelung wissen?

In unserer invoiz Bibliothek findest du eine umfassende Informationsseite! Einmal hier entlang: „Kleinunternehmerregelung: Was du als Kleinunternehmer wissen musst!“. 🙂

Noch Fragen?

Was du als Kleinunternehmer sonst noch wissen solltest, erfährst du auf folgenden Seiten:

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