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Angebot schreiben – so einfach geht’s!

Angebot schreiben

Angebot schreiben - so geht's, inkl. Muster und Formulierungen

Ein überzeugendes Angebot schreiben ist die Voraussetzung für lukrative Aufträge:

Zwar werden in der Praxis viele Angebote mündlich abgegeben. Doch sorgen schriftlich erstellte Angebote für viel mehr Sicherheit und Transparenz. 

Warum es sich darüber hinaus lohnt, professionelle Angebote zu erstellen, verraten wir dir in diesem Video. Noch mehr gute Gründe für schriftliche Angebote findest du im Blogbeitrag „9 Gründe, warum du professionelle Angebote schreiben solltest“.

Wie kann ich ein rechtssicheres Angebot schreiben?

Du hast eine Anfrage erhalten? Prima, dann erstellst du am besten postwendend ein passendes Angebot. Im Internetzeitalter erwarten viele Kunden innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. 

Abgesehen von der persönlichen Anrede, Lieferterminen, Freizeichnungsklauseln und anderen Vertrags-Angaben enthält ein Angebot dieselben Informationen wie die spätere Rechnung:

  1. Angebots-Absender und Kontaktdaten,
  2. eindeutiger Adressat (nur er darf die angebotenen Konditionen in Anspruch nehmen!),
  3. Angebots-Nummer (hilfreich, um hinterher den passenden Vorgang zu finden),
  4. Datum deines Angebots,
  5. möglichst genaue Art, Bezeichnung, Qualität und Preis der Ware bzw. Art, Umfang und Vergütung der Dienstleistung oder des Werks,
  6. bei Versandgeschäften Kosten der Verpackung, Versicherung, des Transports,
  7. Liefertermin und Zahlungsbedingungen sowie
  8. zeitliche, mengenmäßige und sonstige Begrenzungen der Gültigkeit durch Freizeichnungsklauseln.
  9. Die Bankverbindung ist auf Angeboten entbehrlich – schaden kann sie aber nicht. 🙂

Das Muster-Angebot von invoiz folgt dieser klaren Gliederung: 

Angebot erstellen: Was sind „Freizeichnungsklauseln“?

Durch Freizeichnungsklauseln kannst du die rechtliche Bindung einer Offerte einschränken. So lässt sich ein Angebot zum Beispiel …

  1. zeitlich befristen,
  2. mengenmäßig begrenzen,
  3. preislich unter Vorbehalt stellen und sogar
  4. komplett unverbindlich abgeben („freibleibend“).

Bei unverbindlichen Angeboten gibt es allerdings auch Fallstricke. Denn rechtlich sind sie nicht komplett folgenlos. Falls ein Kunde einem solchen Angebot zustimmt, gibt er seinerseits zwar nur ein Angebot ab. Damit ein Vertrag zustande kommt, ist dann aber ausnahmsweise keine ausdrückliche zweite Willenserklärung nötig:

In dem Fall gilt Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung. Wenn du auf die Kundenbestellung überhaupt nicht reagierst, kommt automatisch ein Vertrag zustande! Juristen nennen das eine „stillschweigende Willenserklärung“ oder auch, „schlüssiges Verhalten“.

Detaillierte Informationen zum Einsatz von Freizeichnungsklauseln findest du im Beitrag „Vorsicht: Vertragsschluss trotz Freizeichnungsklausel!“.

Angebot erstellen: Wie lange bleibt meine Offerte gültig?

Auch ohne ausdrückliche Befristung hat dein Angebot nur eine vergleichsweise kurze Mindesthaltbarkeit. Du musst nicht befürchten, dass ein Kunde Jahre später ein längst vergessenes Angebot aus der Schublade zieht und auf Erfüllung pocht.

Sofern du in dein Angebot keine Befristung oder sonstigen Vorbehalte eingefügt hast, gelten die allgemeinen BGB-Vorschriften:

Welche „regelmäßigen Umstände“ das sind, kannst du im Fachbeitrag „Angebotserstellung: Was du über Angebote wissen solltest“ nachlesen. Dort findest du auch Grundlagen-Informationen zu den Themen „Willenserklärung“, „Antrag“, „Annahme“, und „Vertrag“. 

Kann ich ein Angebot schreiben und nachträglich ändern?

Ja, grundsätzlich lässt sich ein Angebot nachträglich ändern oder ganz neu schreiben. Vorausgesetzt natürlich, der angestrebte Vertrag ist noch nicht zu Stande gekommen. Fehler passieren: Jeder kann sich mal irren oder seine Meinung ändern.

a) Angebot ändern während der Annahmefrist

Du hast ein verbindliches und unbefristetes Angebot abgegeben? Wenn ein vorliegendes Angebot gültig ist, solltest du dich möglichst schnell persönlich mit deinem Geschäftspartner in Verbindung setzen.

Deine mündlich mitgeteilten Änderungswünsche bestätigst du anschließend sicherheitshalber noch einmal schriftlich. Am besten schickst du ein komplett neues Angebot direkt unter einer neuen Angebots-Nummer hinterher. Das geht auch per E-Mail.

b) Angebot ändern bei abgelaufener Annahmefrist

Die Annahmefrist ist bereits abgelaufen? Dann ist es rechtlich nicht mehr rechtlich bindend. Über die rechtliche Seite einer Änderung brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das ursprüngliche Angebot ist automatisch erloschen. 

Du brauchst es noch nicht einmal ausdrücklich zurückzuziehen: Bei Bedarf schickst du einfach ein neues Angebot hinterher.

Es handelt sich um einen Großauftrag oder einen Stammkunden? Dann erklärst du deinem Geschäftspartner am besten den Grund der Änderung erklären und bittest um Verständnis.

c) Angebot ändern bei bereits geschlossenem Vertrag?

Der Vertrag ist bereits geschlossen? Dann kannst du dein Angebot nicht mehr ändern. Du hast aber auch dann die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen:

Lektüretipp: Ausführlichere Informationen zu Angebots-Korrekturen findest du im invoiz-Blog: „Angebot nachträglich ändern: Geht das überhaupt?“.

Ein professionelles Angebot schreiben mit invoiz

Mit invoiz schreibst du im Handumdrehen erfolgreiche Angebote. Dafür sorgt die rechtssichere und optisch ansprechende Angebots-Vorlage. Um ein neues Angebot anzulegen, klickst du …

Daraufhin öffnet sich die kostenlose Angebotsvorlage. Du brauchst nur noch die Kunden- und Produktangaben sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ergänzen: 

Praxistipp: Du kannst invoiz kostenlos testen. Registriere dich einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort. Und sofort steht dir der volle Funktionsumfang zur Verfügung:

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