Allgemeine Geschäftsbedingungen über Software-as-a-Service Leistungen (SaaS) der Buhl Data Service GmbH

 

1. Geltungsbereich
1.1 Die Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (nachfolgend „Provider“) ist insbesondere Anbieter der Online Bürosoftware „invoiz“ (nachfolgend „Software“). Der Provider stellt dem Kunden die Software im Wege des Fernzugriffs über das Internet („Software-as-a- Service“) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung.
1.2 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Provider nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Provider unverbindlich, auch wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Software-as-a-Service Leistungen (SaaS) des Providers richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

 

2. Vertragsgegenstand
2.1 Provider gestattet dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts die Software als SaaS-Lösung über das Internet zu nutzen und Daten auf Servern des Providers zu speichern. Der Kunde darf bis zu der vertraglich vereinbarten Anzahl von Nutzern gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Software zugreifen.
2.2 Die Software wird von dem Provider an dem vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt.
2.3 Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der Software mit dem unter www.invoiz.de abrufbaren Leistungs- und Funktionsumfang zur Verfügung. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) ist damit nicht verbunden. Individuelle Erweiterungen oder Anpassungen der Software werden vom Provider nicht geschuldet. Kostenlose Testzugänge können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gesperrt werden.

 

3. Verfügbarkeit
3.1 Der Provider überlässt dem Kunden die Software am Übergabepunkt mit der nachfolgend
definierten Verfügbarkeit zur Nutzung. Die Leistungen bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider bereitgestellten Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem Server des Providers. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem Rechner des Kunden ist daher insoweit nicht geschuldet.
3.2 Der Provider erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten und abzüglich Unterbrechungszeiten, die durch den Kunden (mit-)verursacht wurden. Der Provider ist berechtigt, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 22.00 bis 04:00 Uhr für insgesamt 12 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

 

4. Datenschutz
4.1 Bevor der Kunde die Software mit personenbezogenen Daten nutzen darf, muss er mit dem
Provider einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Wie das geht
erfahren Sie unter https://www.invoiz.de/Auftragsdatenverarbeitung_invoiz.pdf.
4.2 Der Kunde wurde ausdrücklich auf Art.28 DSGVO hingewiesen. Er ist für die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen verantwortlich und stellt den Provider diesbezüglich von Ansprüchen Dritter und sonstigen Nachteilen frei.

 

5. Datensicherung, -löschung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Daten zu sichern.
5.2 Die Daten auf dem Server werden täglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt dann rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, eine Rückübertragung der gesicherten Inhalte ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden.
5.3 30 Tage nach Vertragsende wird der Provider die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden löschen. Hierauf wird der Provider den Kunden bei der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen.

 

6. Zugriffsberechtigungen
6.1 Für den Zugriff auf die Software erhält der Kunde pro Nutzer eine Benutzerkennung und ein
veränderbares Passwort. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle drei Monate, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf die Software zuzugreifen.
6.3 Der Kunde wird den Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Er erhält dann vom Provider ein neues Passwort zugeteilt. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

 

7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung
vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
7.2 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung des Internets erfüllt und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zu unterstützen.
7.3 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen und Vorgaben ist der Kunde verantwortlich.

 

8. Rechteeinräumung
8.1 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können
urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider und einem von ihm ggf. beauftragten Subunternehmer (s. Ziff. 8) das Recht ein, die vom Provider für den
Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

 

9. Subunternehmer
9.1 Der Provider ist dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise,
auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen. Auf Anforderung wird der Provider den Kunden umfassend über die Subunternehmer informieren, insbesondere über die technischen, organisatorischen und operativen Möglichkeiten der Subunternehmer.
9.2 Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Subunternehmern sind so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen, insbesondere an den Urheberrechts- und Datenschutz sowie die Datensicherheit, die im Verhältnis zwischen den Parteien bestehen, entsprechen. Hierbei stellt der Provider insbesondere sicher, dass die in der Anlage Auftragsdatenverarbeitung festgelegten Regelungen auch im Verhältnis zu den Subunternehmern gelten (siehe Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung).
9.3 Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Provider nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

10. E-Mail Support
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Provider dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen einen E-Mail Support zur Verfügung. Der E-Mail Support dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Providers. Kundenanfragen an den E-Mail Support werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.

 

11. Vergütung
11.1 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen
innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
11.2 Der Provider ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis nicht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
11.3 Die Erbringung der Leistungen durch den Provider ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Provider im Rahmen seines Zurückbehaltungsrechts gem. § 273 BGB berechtigt, den Zugang des Kunden vorläufig zu sperren. Während der Sperrung kann der Kunde die Software nicht weiter nutzen. Die Sperrung wird vom Provider umgehend wieder aufgehoben, sobald der Kunde seine Zahlungspflicht vollständig erfüllt hat.
11.4 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Provider – unbeschadet seines Zurückbehaltungsrechts – das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

 

12. Vertragslaufzeit
12.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der von dem Kunden gewählten Zahlungsperiode und verlängert sich bei deren Ablauf automatisch jeweils um die entsprechende Dauer, wenn der Vertrag vorher von keinem Vertragspartner fristgerecht gekündigt wurde. Eine Kündigung durch den Kunden ist jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ablauf der aktuellen Zahlungsperiode möglich, für den Provider beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 1 Monat zum Ablauf der aktuellen Zahlungsperiode.
12.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3 Jede Kündigung bedarf der Textform.

 

13. Nacherfüllung, Gewährleistung
13.1 Erbringt der Provider die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der
Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
13.2 Ist die vom Provider zur Nutzung überlassene Software mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
13.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der Software an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
13.4 Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
13.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Provider bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Der Provider ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet. Soweit den Kunden ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet der Provider nicht. Er übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

 

14. Haftung
14.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der
Provider nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Provider (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Provider auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Providers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
14.2 Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird.

 

15. Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

16. Schlussbestimmungen
16.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des
§ 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
16.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
16.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
16.4 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht die Textform vorsieht.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
16.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.7 Gerichtsstand ist Siegen.

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