Deine Geschäfte laufen gut? Prima, Glückwunsch! Nur: Hast du auch auf dem Zettel, dass das Finanzamt einen Teil vom Kuchen abhaben will? In den meisten Fällen liegen die laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen ja deutlich unter der tatsächlichen Steuerlast.
Bis zur Steuererklärung für 2017 kannst du dir zwar noch etwas Zeit lassen. Und der Steuerbescheid kommt unter Umständen erst in einem Jahr oder noch später. Trotzdem: Wenn’s soweit ist, musst du deine Steuernachzahlungen sofort leisten können. Fällig sind dann auf einen Schlag …
- die Umsatzsteuer-Schlusszahlung für 2017,
- die Einkommensteuer-Nachzahlungen für 2017 sowie
- die Nachzahlungen für die nach oben korrigierten Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2018.
Mal ehrlich: Kannst du aus dem Stand sagen, wieviel von der Gesamtsumme du dem Finanzamt derzeit bereits schuldest? Nur so ganz grob? Wenn nicht: Frag‘ bei nächster Gelegenheit unbedingt deinen Steuerberater danach. Der sollte dir auf Basis deiner Geschäftszahlen zumindest die Größenordnung deiner bereits aufgelaufenen Steuerbelastung sagen können.
Du kannst dir auch selbst ganz schnell eine ungefähre Vorstellung über deine aktuellen „Steuerschulden“ verschaffen. Dafür genügen bereits einige wenige Zahlen. Die kannst du deinen Steuerbescheiden entnehmen – oder du hast sie in den vergangenen Monaten ohnehin schon für deine Umsatzsteuervorauszahlungen ermittelt.
Umsatzsteuer
Am einfachsten ist die Sache bei der Umsatzsteuer: Hier setzen sich die Forderungen des Finanzamts zusammen aus …
- der noch offenen Zahllast des Vorjahres (kannst du deiner Umsatzsteuererklärung für 2016 entnehmen),
- noch nicht bezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres (kannst du deinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2017 entnehmen) sowie
- der seit der letzten Voranmeldung aufgelaufenen Umsatzsteuer-Zahllast (= Summe der eingenommenen Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen minus selbst bezahlter Vorsteuer).
Lektüre-Tipp: Wenn dir die Begriffe „Vorsteuer“, „Voranmeldung“, „Zahllast“ und „Vorauszahlungen“ nichts oder wenig sagen, lohnt sich ein Blick auf den invoiz-Beitrag „Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 4: Umsatzsteuer“.
Einkommensteuer
Die bislang aufgelaufenen Einkommensteuer-„Schulden“ setzen sich zusammen aus …
- eventuell noch offenen Einkommensteuer-Nachzahlungen aus Vorjahren (kannst du deinen Steuerbescheiden für 2016, 2015 etc. entnehmen) und
- der Einkommensteuer auf den bisher erzielten Gewinn / Einnahmenüberschuss des Jahres 2017 – abzüglich deiner bereits geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Zum Steuersatz lassen sich keine verallgemeinerbaren Aussagen machen: Die Einkommensteuer ist ja eine private Steuer. Deshalb hängt die Steuerbelastung letztlich von zahlreichen persönlichen Umständen ab, die gar nichts mit deiner Selbstständigkeit zu tun haben (zum Beispiel Familienstand, Kinderzahl, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und andere Steuerermäßigungen).
Das macht aber gar nichts: Bei deiner persönlichen Steuerprognose geht es ja nur um eine ganz grobe Schätzung. Du kannst zum Beispiel deinen Durchschnitts-Steuersatz des Vorjahres nehmen. Den ermittelst du, indem du …
- die im Vorjahr bezahlte Einkommensteuer und den Soli addierst,
- das Ergebnis durch das zu versteuernde Einkommen teilst und
- das Ergebnis mit 100 multiplizierst.
Die benötigten Angaben findest du im Steuerbescheid für 2016. Angenommen, dein zu versteuerndes Einkommen lag im Vorjahr bei 48.000 Euro, und du hast 12.500 Euro Einkommensteuer und Soli bezahlt, dann lag dein durchschnittlicher Steuersatz bei rund 26 %.
Haben sich deine persönlichen Verhältnisse und / oder dein Gewinn gravierend verändert, kannst du aber auch den Online-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zurate ziehen.
Dort …
- gibst du dein voraussichtliches Jahreseinkommen ein,
- wählst deine „Persönlichen Verhältnisse“ und das „Berechnungsjahr“ 2017 und
- bekommst die voraussichtliche steuerliche Belastung angezeigt.
Anschließend nimmst du den in 2017 bereits erzielten Gewinn, multiplizierst ihn mit deinem Durchschnittsteuersatz und ziehst vom Ergebnis deine bereits geleisteten Vorauszahlungen ab – fertig.
Bei deiner Steuerschätzung bleiben zwar viele Steuerabzüge unberücksichtigt. Die tatsächliche Steuerlast wird letztlich also geringer ausfallen als prognostiziert. Das macht aber überhaupt nichts: Hauptsache, du erlebst im nächsten Jahr keine böse Steuer-Überraschung.
Lektüre-Tipp: Ausführlichere Informationen zum Thema Einkommensteuer findest du im invoiz-Beitrag „Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 1: Einkommensteuer“.
Dein Finanz- und Rechnungstool
Gewerbesteuer
Die gute Nachricht zum Schluss: Die Gewerbesteuer kannst du bei deiner Steuerplanung meistens vernachlässigen. Wenn du …
- … Freiberufler bist, zahlst du gar keine Gewerbesteuer (egal, wie hoch deine Gewinne sind).
- … weniger als 24.500 Euro Gewinn machst, greift der Gewerbesteuer-Freibetrag für natürliche Personen.
- … gewerbesteuerpflichtig bist und mehr als 24.500 Euro Gewinn erzielst, wird die fällige Gewerbesteuer ganz oder zum überwiegenden Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
Zu einer echten finanziellen Zusatzbelastung wird die Gewerbesteuer letztlich nur, wenn du gewerbesteuerpflichtig bist, mehr als 24.500 Euro Gewinn machst und dein Betrieb in einer Gemeinde liegt, deren Gewerbesteuerhebesatz höher als 380 % ist.
Lektüre-Tipp: Mit der Gewerbesteuer-Ermittlung und der Anrechnung auf die Einkommensteuer beschäftigt sich der invoiz-Beitrag „Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 2: Gewerbesteuer“.
Auf die hohe Kante?
Wie du mit der Rücklage für die verschiedenen Steuerarten umgehst…
- ob du dafür ein eigenes Spar- oder Festgeldkonto anlegst,
- das Geld anderswo auf die hohe Kante legst oder
- den Betrag nur als Merkposten behandelst, bleibt dir überlassen. Hauptsache, du bist flüssig, wenn der nächste Steuerbescheid kommt.
Und sag‘ bloß nicht, wir hätten dich nicht gewarnt! 😊
Noch Fragen?
Was du beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Steuern und Buchführung sonst noch alles beachten solltest und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:
- Umsatzsteuerpraxis: Von der Steuersignatur zur Steuererklärung
- Crashkurs „Kleinunternehmerregelung“
- Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 3: Körperschaftsteuer
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