Eine Einkommensteuer Vorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die jährliche Steuerschuld. Gesetzliche Grundlage ist § 37 EStG.
Die Höhe der Abschlagszahlungen werden im Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Fällig sind die nächsten Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember 2020:
Abschlagszahlungen sind gemäß § 37 Abs. 5 EStG nur fällig, wenn die Vorauszahlungen mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Falls die Jahressteuer höher ist als die Summe der Vorauszahlungen, musst du die Differenz innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ans Finanzamt zahlen.
Die Höhe deiner Vorauszahlungen für 2020 haben sich aus deiner letzten „Veranlagung“ ergeben. In den meisten Fällen war das der Bescheid für das Steuerjahr 2018. Den hat dir das Finanzamt im Jahr 2019 geschickt. Darin hat dir das Finanzamt die Vorauszahlungs-Beträge für nächsten Quartale mitgeteilt.
Einkommensteuer Vorauszahlung berechnen
Berechnungsgrundlage ist dein Gewinn des Jahres 2018. Hinzu kommen deine anderen steuerpflichtigen Einkünfte. Wenn du verheiratet bist, werden auch die Einkünfte deines „gemeinsam veranlagten“ Ehepartners berücksichtigt.
Diese Erfahrungswerte …
- schreibt das Finanzamt in die Zukunft fort,
- berücksichtigt die Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (z. B. Kinderfreibeträge, Werbungskosten und andere außergewöhnliche Belastungen),
- berechnet darauf deinen persönlichen Steuertarif und
- verrechnet sie mit zwischenzeitlich bereits erfolgten Vorauszahlungen.
Den verbliebenen Restbetrag verteilt das Finanzamt auf die Vorauszahlungstermine des laufenden und folgenden Jahres nach Ablauf des Veranlagungszeitraums.
Überzogene Finanzamts-Forderungen?
Deine Geschäfte haben sich im Jahr 2019 nicht so gut entwickelt? Andere Einkünfte sind weggefallen? Deine Lebensumstände haben sich geändert? Dann liegen die festgesetzten Vorauszahlungen unter Umständen weit über den tatsächlich fälligen Steuern.
In solchen Fällen kannst du beim Finanzamt die Herabsetzung deiner Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen. Als Bittsteller musst du dich dabei nicht fühlen. Ein Antrag auf Senkung von Steuervorauszahlungen ist völlig legitim und kommt in den besten Familien und Betrieben vor!
Formloser Antrag reicht!
Für eine Anpassung genügt ein formloses Schreiben. Darin teilst du dem Finanzamt mit, dass deine Einkünfte im Jahr 2020 voraussichtlich unter denen des Vorjahres liegen werden. Wenn du einen guten Draht zu deinem Sachbearbeiter hast, reicht oft auch schon ein Anruf.
Oft stimmt das Finanzamt dem Antrag auf Senkung der Steuervorauszahlungen ohne Weiteres zu: Du bekommst dann einfach einen geänderten „Vorauszahlungsbescheid über Einkommensteuer“ zugeschickt – fertig.
Nachweise oder andere schriftliche Bestätigungen (etwa die „Betriebswirtschaftliche Auswertung, BWA“ eines Steuerberaters) sind normalerweise nicht erforderlich. Auch Buchhaltungs-Unterlagen musst du nicht unbedingt mitschicken.
Einkommensteuer Vorauszahlung: Nachweise nur auf Anforderung
Du beantragst besonders niedrige oder gar keine Vorauszahlungen? Dann kann dein Finanzamts-Sachbearbeiter aber durchaus einen Nachweis über deine Einkünfte im Vorjahr und / oder im laufenden Jahr verlangen. Grundsätzlich ist auch eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen möglich.
Die Details deines Einzelfalls besprichst du dann am besten mit deinem Steuerberater. Oder du fragst direkt beim Finanzamt nach.
Praxistipp: Du hast noch keinen Berater? Dann lohnt sich ein Blick auf den invoiz-Blogbeitrag „Steuern & Buchführung: Selber machen oder Berater?“ Dort findest du auch Tipps, wie du den passenden Steuerberater aussuchst.
invoiz-Gewinnermittlung
Falls du mit invoiz arbeitest, kannst du deine Gewinnermittlung im laufenden Jahr mithilfe des „Steuerberaterexports“ glaubhaft machen. Du findest die praktische Funktion im Bereich „Einstellungen“ unter „Steuerberater Export“:
Hier wählst du den gewünschten Auswertungs-Zeitraum (z. B. 1.1.2019 bis 31.12.2019 oder 1.1.2020 bis 30.6.2020). Anschließend klickst du auf den blauen Button „Erstellen“. Daraufhin erzeugt invoiz zwei PDF-Dokumente:
- eine Liste deiner Ausgangsrechnungen (mit angehängten Kopien der einzelnen Ausgangsrechnungen) sowie
- eine Liste deiner Ausgaben (mit sämtlichen Brutto-, Netto- und Steuer-Einzelbeträgen sowie den summarischen Netto- und Bruttowerten).
Lektüretipp: Du wusstest nicht, dass du auch deine Ausgaben mit invoiz verwalten kannst? Dann lohnt sich ein Blick auf den Beitrag „Schluss mit Zettelwirtschaft: Betriebsausgaben im Rechnungsprogramm erfassen“.
Die PDF-Auswertungen bekommst du dann im Abschnitt „Letzte Exporte“ als ZIP-Archiv zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des Downloads durch den invoiz-Server kann einen Augenblick dauern. Währenddessen erscheint in der Spalte „Aktionen“ der Hinweis „Wird erstellt“. Anschließend kannst du die Auswertungen per Mausklick oder Fingertipp auf „Herunterladen“ lokal abspeichern.
Einkommensteuer Vorauszahlung: Hochrechnen auf Jahreswert
Noch zwei Hinweise zum Schluss:
- Die Differenz aus der Summe deiner Ausgangsrechnungen und deinen Betriebsausgaben ergibt deinen vorläufigen Einnahmenüberschuss, den du anschließend einfach aufs ganze Jahr hochrechnest.
- Es muss übrigens nicht unbedingt eine lineare Hochrechnung sein: Wenn deine Einnahmen in der zweiten Jahreshälfte erfahrungsgemäß niedriger ausfallen, darfst du das durchaus berücksichtigen. Du musst deine Schätzung nur einigermaßen plausibel und glaubhaft machen können.
Noch Fragen?
Was bei den wichtigsten Steuerarten sonst noch alles zu beachten ist, erfährst du auf folgenden Seiten:
- Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 1: Einkommensteuer
- Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 2: Gewerbesteuer
- Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 3: Körperschaftsteuer
- Welche Steuern zahlen Unternehmer? Teil 4: Umsatzsteuer
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