Gar nicht: Hier gibt es nichts zu berechnen. Mahngebühren sind unabhängig von der Rechnungshöhe und / oder der Dauer des Zahlungsverzugs. Befindet sich der Schuldner einer Geldforderung in Verzug, darfst du angemessene und verhältnismäßige Mahngebühren in Rechnung stellen. Ob eine Gebühr angemessen ist, hängt davon ab, ob der Kunde eine Privatperson (= „Verbraucher“) ist oder ein anderes Unternehmen, eine Behörde oder sonstiger Geschäftskunde:
- Säumigen Geschäftskunden darfst (nicht: musst!) du sofort bei Eintritt des Verzugs die gesetzliche Mahnpauschale von 40 Euro in Rechnung stellen. Das ist seit ein paar Jahren in 288 Abs. 5 BGB geregelt.
- Bei Geschäften mit Verbrauchern liegen Mahngebühren derzeit üblicherweise in einer Größenordnung von 2,50 Euro bis 5,00 Euro pro Mahnschreiben.
Berechne keinen Arbeitsaufwand
Wichtig: Die Mahngebühren sollen lediglich die zusätzlichen Porto- und Materialkosten ersetzen, die durch die Mahnung entstehen. Der Arbeitsaufwand (z. B. die anteiligen Personalkosten) darfst du nicht einkalkulieren! Deinen übrigen finanziellen „Verzugsschaden“ machst du in Form von Verzugszinsen geltend.
Du willst noch mehr zum Thema Mahnungen wissen?In unserer invoiz Bibliothek findest du eine umfassende Informationsseite! Einmal hier entlang: „Mahnung schreiben: So geht’s!“. 🙂 |
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Was beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Rechnungstellung sonst noch zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:
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