Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine kommunale Steuer, mit der die Ertragskraft von Gewerbebetrieben besteuert wird. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle deutscher Städte und Gemeinden. Über den Gewerbesteuer-Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst, wie hoch die Gewerbesteuerbelastung der auf ihrem Gebiet angesiedelten Betriebe ist. Der Hebesatz muss allerdings mindestens 200 % betragen. Freiberufler und vergleichbare Selbstständige sowie Winzer, Land- und Forstwirte sind von der Gewerbesteuer befreit.

Rechtsgrundlagen sind:

 

Eine gut lesbare Zusammenstellung der verschiedenen Rechtsquellen bildet das „Amtliche Gewerbesteuer-Handbuch“ des Bundesfinanzministeriums.

Berechnung der Gewerbesteuer

Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro zahlen gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften und Aktiengesellschaften) sind ab dem ersten Euro Gewerbeertrag gewerbesteuerpflichtig.

Ausgangspunkt der Gewerbesteuer-Berechnung ist bei Kleingewerbetreibenden der Gewinn laut Einnahmenüberschussrechnung; bei bilanzierenden Unternehmen die Gewinn- und Verlustrechnung:

  • Dem Gewinn hinzugerechnet werden 25 Prozent der in den Betriebsausgaben enthaltenen „Finanzierungsentgelte“ (z. B. Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten) soweit sie insgesamt einen Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen.
  • Abgezogen von der Bemessungsgrundlage werden unter anderem ein Teil des Einheitswerts betrieblicher Immobilien sowie eventuelle Gewerbeverluste aus Vorjahren.

 

Ergebnis ist der Gewerbeertrag, von dem Einzelunternehmer und Personengesellschaften ihren Freibetrag von 24.500 Euro abziehen dürfen. Auf den verbliebenen Gewerbeertrag wird der Gewerbesteuersatz (= „Steuermesszahl“) von derzeit 3,5 Prozent angewendet.

Der so ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert: Im bundesweiten Schnitt betrug der Gewerbesteuerhebesatz im Vorjahr 361 %. In manchen Gemeinden liegen die Hebesätze aber auch deutlich höher: Besonders hoch ist die Gewerbesteuerbelastung im Ruhrgebiet mit Hebesätzen von zum Teil über 500 %. In der nordrheinwestfälischen Mittelstadt Witten liegt er derzeit bei 520 %. Eine bundesweite Übersicht über die Gewerbesteuer-Hebesätze aller deutschen Gemeinden findet sich auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 Prozent wird die gezahlte Gewerbesteuer in voller Höhe auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Eine finanzielle Belastung ergibt sich aus der Gewerbesteuerpflicht dadurch erst für Unternehmen, deren Standort in Kommunen mit einem Hebesatz von über 380 Prozent liegt.

Unter ansonsten gleichen Bedingungen bezahlt dadurch ein Gewerbetreibender in Witten (520 %) bei einem Gewerbeertrag von 50.000 Euro im Vergleich zu einem Wettbewerber an einem nur durchschnittlich mit Gewerbesteuer belasteten Standort effektiv rund 2.500 Euro Steuern mehr:

Gewerbeertrag: 50.000 Euro
x Steuermesszahl: 3,5 %
= Messbetrag: 1.750 Euro
x effektiver Hebesatz: 140 % (520 % minus 380 %)
= effektive Mehrbelastung: 2.450 Euro

 

Weiterführende Literatur:

 

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