Die gute Nachricht gleich vorweg: Wenn du im Hauptberuf als Arbeitnehmer arbeitest, musst du auf deine Gewinne aus selbstständigen Tätigkeiten nach Feierabend grundsätzlich keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen! Eine separate private Krankenversicherung brauchst du auch nicht. Das ist ja auch einleuchtend: Schließlich bist du als Arbeitnehmer ja schon gegen eventuelle Krankheitsfolgen versichert.
Wichtig: Mit „selbstständige Tätigkeiten“ sind im Folgenden alle selbstständigen und gewerblichen Tätigkeiten gemeint, die du auf eigene Rechnung ausübst. Die steuer-, handels- und gewerberechtlichen Feinheiten der verschiedenen Einkunftsarten spielen im Sozialversicherungsrecht bei der Frage nach der Krankenversicherung(spflicht) keine Rolle. Ausführlichere Informationen findet du beim Stichwort „Selbstständigkeit“ invoiz-Lexikon.
Haupt- oder nebenberuflich?
Wichtig: Als „nebenberuflich“ gilt eine selbstständige Tätigkeit üblicherweise dann, wenn du …
- Vollzeit als Arbeitnehmer arbeitest und nebenher selbstständig tätig bist. Die Höhe deines Angestelltengehalts oder deines Gewinns aus der Selbstständigkeit spielt in dem Fall keine Rolle.
- mehr als 20 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer arbeitest und dabei mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgrenze verdienst (2018: 1.522,50 Euro; 2019: 1.557,50 Euro). Eine zusätzlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit gilt dann üblicherweise ebenfalls als nebenberuflich.
Arbeitest du im Angestelltenverhältnis hingegen …
- weniger als 20 Stunden pro Woche und verdienst dabei
- weniger als die Hälfte der monatlichen Bezugsgrenze, gehen die Sozialversicherungsträger davon aus, dass die selbstständige Tätigkeit dein Hauptberuf ist.
Die Annahme der Hauptberuflichkeit gilt außerdem dann, wenn du selbst Arbeitgeber bist: Das ist dann der Fall, wenn du als Selbstständiger einen oder mehr sozialversicherungspflichtige(n) Arbeitnehmer beschäftigst. Die Beschäftigung eines Minijobbers ist hingegen noch kein eindeutiger Anhaltspunkt für die Hauptberuflichkeit.
Die Gesamtschau entscheidet
Wichtig: Bei den genannten Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen kann die vermutete Haupt- oder Nebenberuflichkeit widerlegt werden. Letztlich ausschlaggebend ist die Gesamtschau deines Einzelfalls. Hauptberuflich ist eine Erwerbstätigkeit aus Sicht der Sozialversicherungsträger immer dann, wenn sie …
- von der wirtschaftlichen Bedeutung (Einkommen, Gewinn) und
- vom zeitlichen Aufwand her
… die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammengenommen deutlich übersteigt.
Im Zweifel prüft deine Krankenkasse (im Auftrag der übrigen Sozialversicherungsträger), welche Tätigkeit die andere(n) Tätigkeit(en) in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen „deutlich überschreitet“. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn das betreffende Merkmal mehr als 20% größer ist.
Wichtig: Sollte sich herausstellen, dass deine selbstständige Tätigkeit der Hauptberuf ist, musst du dich selbst um deine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Dein Arbeitgeber (in der nun nebenberuflichen Angestelltentätigkeit) kann sich im Gegenzug den Arbeitgeberanteil an deinen Sozialversicherungsbeiträgen sparen.
Praxistipps:
- Ausführliche Informationen zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenberuf findest du in den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit“ des GKV-Spitzenverbands.
- Im Zweifelsfall besprichst du die Details deines Einzelfalls am besten mit der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)„: Die UPD bietet neutrale und kostenlose Beratungen telefonisch unter 0800 0117722. Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 22 Uhr und Samstag 8 bis 18 Uhr. Du kannst auch eine Vor-Ort-Beratungen in einer von 30 bundesweiten Beratungsstellen in Anspruch nehmen.
Noch Fragen?
Was beim Start in die Selbstständigkeit sonst noch alles zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:
- Krankenversicherung für Selbstständige: GKV oder PKV?
- Genehmigungen und Meldepflichten: Muss das sein?
- Selbstständig machen? So meldest du dich beim Finanzamt an!
- Freiberufler oder Gewerbetreibender: Wie bist du unterwegs?
- Mitarbeiter einstellen: Praxistipps für angehende Chefs
- Freelancer-Checkliste: Die 10 Gründer-Gebote
- 11 Gründe, warum du als Freelancer gute Karten hast
- Angebot schreiben: So geht’s!
- Rechnung schreiben: So geht’s!
- Mahnung schreiben: So geht’s!
Am besten probierst du die invoiz-Demo gleich aus: Einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren – und sofort steht dir der volle Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung. Du kannst das führende Finanz- und Rechnungsprogramm für erfolgshungrige Unternehmer dann auf Herz und Nieren testen. So bist du hinterher sicher, dass es alle deine Anforderungen erfüllt.