Kürzlich haben wir uns an dieser Stelle mit dem Unterschied zwischen dem Regelsteuersatz (= 19 %) und dem ermäßigten Steuersatz (= 7%) beschäftigt. Wenn du unsicher bist, welcher Steuersatz in deinem Fall richtig (und warum das überhaupt wichtig) ist, liest du dort am besten noch einmal nach. Hier geht es um die ganz praktische Frage, ob der Steuersatz deiner eigenen Lieferungen und Leistungen Auswirkungen auf die Vorsteuererstattung hat.
Hintergrund: Wenn du deinen Kunden nur 7 % Umsatzsteuer in Rechnung stellst (zum Beispiel für die Verwertung von Urheberrechten in der Kreativbranche), selbst aber Waren und Dienstleistungen einkaufst, die überwiegend dem 19-prozentigen Regelsteuersatz unterliegen, bleibt fürs Finanzamt oft nur ein kleines Stück vom Kuchen übrig.
Verdächtige Mini-Zahllast?
Eine niedrige „Zahllast“ hat schon so manchen Selbstständigen und Kleinunternehmer ins Grübeln gebracht: Darf ich denn trotz geringer Umsatzsteuereinnahmen hohe Vorsteuerabzüge geltend machen? Die gute Nachricht: Ja, doch, du darfst!!!
Dein Anspruch auf Vorsteuererstattung ist nämlich weder abhängig …
- vom Steuersatz, den du selbst in Rechnung stellst noch
- vom absoluten Betrag der tatsächlich vereinnahmten Umsatzsteuer!
Das gilt sogar dann, wenn unterm Strich ein „Vorsteuerüberhang“ entsteht, weil du mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast! Was übrigens gar nicht so selten vorkommt – insbesondere in der Startphase neuer Unternehmen: Während erst wenige Aufträge erledigt werden (= geringe oder ganz fehlende Umsatzsteuereinnahmen), sind teure Anschaffungen fällig (= hohe Vorsteuerzahlungen). Nach einer Umsatzsteuervoranmeldung mit Vorsteuerüberhang bekommst du normalerweise anstandslos eine Steuerrückzahlung, obwohl du vorher (noch) gar keine Steuern ans Finanzamt bezahlt hast!
Solange das nicht zum Dauerzustand wird oder du plötzlich ungewöhnlich hohe Vorsteuerüberhänge erstattet bekommen willst, sind für Vorsteuererstattungen noch nicht einmal Nachweise erforderlich. Sollten die im Einzelfall doch verlangt werden, ist das bei seriösen Geschäftsleuten aber auch kein Problem. Die Details besprichst du dann am besten mit deinem Steuerberater.
Wichtig: Voraussetzung für eine Vorsteuer-Erstattung ist selbstverständlich, dass die zugrundeliegenden Rechnungen deiner Lieferanten und Dienstleister alle Rechnungs-Pflichtangaben enthalten. Weitere Informationen dazu findest du in unserer Checkliste Eingangsrechnungen.
Dein Finanz- und Rechnungstool
Voranmelde-Vorteil: Weniger ist seltener!
Eine geringe Zahllast ist nicht nur zulässig und in vielen Unternehmen an der Tagesordnung, sondern bringt manchmal sogar Verwaltungsvorteile mit sich: Denn nach Ablauf der ersten beiden Kalenderjahre, in denen monatliche Voranmeldungen Pflicht sind, hängt die Frequenz deiner Umsatzsteuervoranmeldungen von der Höhe der Zahllast ab. Lag die Zahllast im Vorjahr …
- … unter 1.000 Euro, verzichtet das Finanzamt komplett auf Voranmeldungen: In dem Fall genügt die jährliche Umsatzsteuererklärung.
- … zwischen 000 Euro und 7.500 Euro sind vierteljährliche Voranmeldungen vorgeschrieben und erst
- … ab einer Vorjahres-Zahllast von mehr als 7.500 Euro musst du monatliche Voranmeldungen abgeben (jeweils bis zum 10. des Folgemonats).
Du siehst: Geringe Umsatzsteuereinnahmen aufgrund des ermäßigten Steuersatzes sind nicht nur unverdächtig – sie können sogar ein echter Segen sein!
Sonderfall Umsatzsteuer-Befreiungen
Noch etwas: Falls du ausschließlich oder zum Teil umsatzsteuerfreie Lieferungen und Leistungen erbringst, ist die Rücksprache mit dem Steuerberater in Sachen Vorsteuerabzug ganz besonders wichtig. Denn es gibt umsatzsteuerfreie Umsätze, …
- bei denen ein Vorsteuerabzug zulässig ist (z. B. Warenexporte),
- bei denen der Vorsteuerabzug unzulässig ist (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Lehrtätigkeiten oder Vermietung von Wohnungen) und
- bei denen der Unternehmer eine Optionsmöglichkeit hat (z. B. Vermietung von Gewerbeimmobilien).
Aber wie gesagt: Falls diese Feinheiten bei dir vorkommen, solltest du die Einzelheiten unbedingt mit einem Experten besprechen!
Noch Fragen?
Was beim Start in die Selbstständigkeit in Sachen Steuern und Buchführung sonst noch alles zu beachten ist und wie invoiz dir dabei hilft, erfährst du auf folgenden Seiten:
- Wie denn nun: „Umsatzsteuer“ oder „Mehrwertsteuer“?
- Checkliste Eingangsrechnungen
- Gewinnrückgang? Einkommensteuer-Vorauszahlungen anpassen!
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